Portrait von Leo Dautzenberg
Leo Dautzenberg
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Leo Dautzenberg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Manfred L. •

Frage an Leo Dautzenberg von Manfred L. bezüglich Recht

Hallo Herr Dautzenberg,

es liegt ein Entwurf für ein "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" auf dem Tisch. Nach gegenwärtigem Stand werden die Pflichten u.a. aus dem KonTraG für die Verantwortlichen in der Wirtschaft kaum noch zu erfüllen sein. So soll bei Prävention untersagt werden, in der Mehrzahl Sozialer Netzwerke im Internet über Bewerber zu recherchieren. Auch die Aufklärung von Manager- bzw. Mitarbeiterkriminalität (TATORT Arbeitsplatz) durch verdeckten Videoeinsatz oder längere Überwachung von Verdachtspersonen wird mit Gültigkeit des neuen Gesetzes nicht mehr erlaubt sein. In Sozialen Netzwerken stehen alleine von den Nutzern selbst eingestellte Angaben, die nahezu von jedem Besucher eingesehen werden können - nur der künftige Arbeitgeber darf das nicht lesen??? Die Richter brauchen zur Wahrheitsfindung klare Fakten. Verlangt werden etwa mehrfache Nachweise für begangene Delikte. Das braucht seine Zeit.

Ist das so bewusst - und gewollt? Wenn nein: wie ist Ihre Position hierzu? Was unternehmen Sie um ein solches Gesetz zu verhindern? Was kann ich als Bürger dazu beitragen, dass aus gutgemeintem Datenschutz kein Ganovenschutz wird?

Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unterhalten Instrumente mit hohem Personaleinsatz und folglich hohem Aufwand gegen Schäden durch solche Wirtschaftskriminalität, zur Verhinderung oder Reduzierung. Dennoch steigen die Schadenszahlen und -summen signifikant. Polizei oder Staatsanwaltschaften sind erst dann Ansprechpartner, wenn mindestens Fakten für einen stabilen Anfangsverdacht auf dem Tisch liegen - aber wo und wie soll der denn entstehen, wenn die Möglichkeiten dermaßen verhindert werden?

Ich kann Ihnen gern eine Verbands-Broschüre über die Arbeit von privaten Ermittlern übersenden, in der u.a. ranghohe Politiker die Bedeutung und den Nutzen der Detektivbranche für Wirtschaft und Bürger hervor heben.

Sehr geehrter Herr Dautzenberg, ich freue mich auf Ihre Reaktion.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lotze

Portrait von Leo Dautzenberg
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lotze,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Beschäftigtendatenschutz.

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 darauf verständigt, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz gesetzlich zu regeln. Das Bundeskabinett hat nunmehr am 25. August 2010 den Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen.

Seit Jahrzehnten wird über die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz diskutiert. Verschiedene von der Öffentlichkeit stark diskutierte Vorfälle in großen deutschen Unternehmen haben gezeigt, dass eine generelle Regelung des Beschäftigtendatenschutzes notwendig ist.

Es gibt zwar bereits heute zu vielen Fragen des Beschäftigtendatenschutzes eine einzelfallbezogene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Diese ist allerdings oft uneinheitlich. Obergerichtliche Urteile sind selten. Der Gesetzentwurf kann daher mit seinen Regelungen deshalb zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis beitragen. An die Stelle der zurzeit geltenden allgemeinen Grundnorm treten Regelungen für bestimmte, in der betrieblichen Praxis relevante Fragen.

Der Gesetzentwurf trifft insbesondere Regelungen zum Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, zur Zulässigkeit ärztlicher und sonstiger Untersuchungen, zur offenen Videoüberwachung von nicht öffentlich zugänglichen Betriebsstätten, zur Nutzung von Telekommunikationsdiensten am Arbeitsplatz sowie zum Einsatz von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren im Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus sind Vorschriften über die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zum Zweck der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, der Korruptionsbekämpfung sowie der Überprüfung, ob die im Beschäftigungsverhältnis zu beachtenden Regeln eingehalten werden (Compliance), Gegenstand des Entwurfs.

Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundesrat beraten. Anschließend werden die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag beginnen. Der weitere Fortgang des parlamentarischen Verfahrens bleibt abzuwarten.

Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens werden sicherlich auch die von Ihnen angesprochen Punkte – Verbot der heimlichen Videoüberwachung und Recherche in sozialen Netzwerken - ausführlich beraten werden. Abschließende Festlegung sind diesbezüglich noch nicht getroffen, so dass die Diskussion durchaus als noch offen bezeichnet werden kann. Ich kann Ihnen versichern, dass wir auch die Argumente der Detektivbranche in unsere Beratungen einbeziehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Leo Dautzenberg