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Frage von Bernd K. •

Frage an Kurt Segner von Bernd K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Senger,

ich möchte mir gern bei Volkswagen einen neuen VW Scirocco bestellen. Das Fahrzeug hat derzeit eine Lieferzeit von mehr als 3 Monaten. Zur Finanzierung möchte ich die staatliche Umweltprämie in Anspruch nehmen und mein derzeitiges Fahrzeug (17 Jahre alt - ohne Kat.) verschrotten lassen. Ohne eine verbindliche Zusage über die 2500€ Umweltprämie kann ich den Kaufvertrag aus Finanzierungsgründen aber leider nicht unterschreiben. Für die Beantragung der staatlichen Umweltprämie bei der BaFa benötigt man den Verschrottungsnachweis des "Altfahrzeuges" und die Zuslassungsbestätigung für den Neuwagen. Ob in 3 Monaten, wenn ich das Neufahrzeug zulassen werden würde, noch Mittel für die staatliche Umweltprämie zur Verfügung stehen, ist derzeit nicht garantiert.
Was denken Sie über die derzeitige Regelung - wer zuerst kommt mahlt zuerst?
Erachten Sie es, besonders in Hinsicht Ihrer Funktion als Mitglied des Verbraucherausschusses, für legitim, dass Autokäufer, die jetzt ein Fahrzeug mit einer längeren Lieferzeit bestellen und auf die staatliche Umweltprämie vertrauen (hoffen), möglicherweise enttäuscht werden?
Ich bitte Sie höflich und eine klare Aussage, ob die Regierung hier in absehbarer Zeit eine Änderung im Sinne der Verbraucher beabsichtigt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Bernd Kretzschmar

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kretzschmar,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umweltprämie. In Ihrer Anfrage bemängeln Sie, dass Käufer von Neuwagen mit langen Lieferzeiten keine Gewissheit haben, ob sie die Umweltprämie tatsächlich erhalten werden. Sie bitten mich um Auskunft, ob die Regierung beabsichtigt, das Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie zu ändern.

Hierzu teile ich mit, dass auf Anweisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ab dem 30. März 2009 ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt wird. Wer ein neues Auto gekauft hat, wird ab dem 30. März 2009 den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen und sich damit einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren können. Ausgezahlt wird die Prämie erst dann, wenn die Zulassung des neuen Pkws sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.

Bei Anträgen, die bis zum 29. März 2009 eingereicht werden, müssen die bislang geltenden Anforderungen erfüllt sein. Das bedeutet, dass die Antragstellung erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen kann. Bis zum 30. März 2009 sind also keine „Reservierungsanträge“ nach dem neuen Verfahren möglich.

Aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Ab diesem Datum wird die Antragstellung dann ausschließlich unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellten neuen Antragsformulars möglich sein. Jede andere Form der Antragstellung wird ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen sein. Anträge für das neue Verfahren, die vorher gestellt werden, können nicht bearbeitet werden und werden an den Antragsteller zurückgeschickt.

Durch die Neuregelung wird sichergestellt, dass Käufer von Neuwagen mit längeren Lieferzeiten nicht um die Auszahlung zu fürchten brauchen. Ich hoffe, dass durch die Neuregelung Ihre Bedenken ausräumt werden und Sie sich für den Kauf eines Neuwagens entscheiden.

Ziel der Umweltprämie ist es, kurzfristig die Nachfrage nach Autos zu erhöhen, um dem Wirtschaftsabschwung entgegenzuwirken. Gleichzeitig wird soll die Umweltprämie dazu beitragen, dass Altautos durch schadstoffärmere Neuwagen ersetzt werden.

Weitere Informationen zur Umweltprämie, speziell zur Antragstellung und Einreichung der Antragsunterlagen, können sie der Internetseite des BAFA ( http://www.bafa.de ) entnehmen. Dort finden Sie auch den offiziellen Antragsvordruck.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner