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Frage von Herbert L. •

Frage an Kurt Segner von Herbert L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sie haben sich selbst entmachtet, oder? kennen Sie überhaupt den Vertrag???

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leonhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Vertrag von Lissabon. Ich habe dem Vertrag bei der Abstimmung im Bundestag zugestimmt. Natürlich kenne ich den Vertrag.

Die Zustimmung zum Vertragswerk bedeutet keinesfalls eine "Selbstentmachtung" der Abgeordneten, sondern im Gegenteil eine Stärkung der Rechte und Kompetenzen der nationalen Parlamente -- also auch des Bundestags. Vor allem das Recht zur Subsidiaritätskontrolle der nationalen Parlamente gegenüber der EU-Kommission würde durch Inkrafttreten des Vertrages erheblich gestärkt. Das Subsidiaritätsprinzip beinhaltet, dass die EU nur Aufgaben wahrnimmt, die ihr von den Mitgliedstaaten vertraglich zugeordnet wurden. Es handelt sich somit um Aufgaben, die auf der nationalen Ebene nicht mehr optimal erledigt werden können. Liegt nun ein Verstoß gegen dieses Subsidiaritätsprinzip vor, können die nationalen Parlamente aufgrund des neuen Vertrages ein Verfahren zur Rücknahme des Verstoßes einleiten.

Durch den neuen Vertrag würden nicht nur die nationalen Parlamente gestärkt. Auch das europäische Parlament bekommt durch den Vertrag wesentlich mehr Einflussmöglichkeiten. So könnten 95% der Gesetzesvorhaben in der EU in Zukunft nur mit Zustimmung des europäischen Parlamentes verabschiedet werden.

Abschließend möchte ich betonen, dass der Vertrag von Lissabon ein großer Schritt nach vorne für die EU und alle Bürgerinnen und Bürger in Europa ist. Denn er schafft nicht nur ein transparenteres und demokratischeres Europa, das auf gemeinsamen Werten, Rechten und Zielen beruht. Der Vertrag erhöht auch die Handlungsfähigkeit der EU und stärkt ihre Stellung in der Weltpolitik.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner