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Frage von Helmut H. •

Frage an Kurt Segner von Helmut H. bezüglich Senioren

Bei aller Erleichterung zum Stopp der neuesten Diätenerhöhung meine Frage. Vorbemerkung: Seitens der CDU erhielt ich bereits eine Darstellung, dass die nun gestoppte Diätenerhöhung doch aufgrund mehrfachen Verzichtes der Abgeordneten eigentlich rechtens sei. Frage: Haben wir Rentner nicht auch mehrffach verzichtet und bekommen nun 2008 netto weniger als 1% Erhöhung. Daher konkret - wann kommt denn die Erhöhung, die vergleichbar mit den angeblich rechtens beschlossenen 9 % der Diäten ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haus,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich danach erkundigen, wann die Renten in gleicher Weise angehoben werden wie die Diäten von Bundestagsabgeordneten.

Die Diäten, die sogenannte Abgeordnetenentschädigung, orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Der Bundestag hat im November 2007 die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten auf 7.668 Euro angehoben. Mit dieser Anhebung wurde die Abgeordnetenentschädigung an die Orientierungsgröße (B 6, Bürgermeisterbesoldung) angenähert. Damit die Tätigkeit als Abgeordneter nicht unattraktiv wird, erscheint es mir vernünftig, dass die Bezahlung von Abgeordneten mit dem Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen Schritt hält.

Natürlich wäre eine deutliche Rentenerhöhung für die Rentnerinnen und Rentnern wünschenswert. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Abgeordnetenentschädigung sind aufgrund ihrer Funktion und Finanzierung grundverschieden: Während die Abgeordnetenentschädigung die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten soll, dient die gesetzliche Rente zur Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder von Hinterbliebenen. Die Abgeordnetenentschädigung wird aus dem Bundeshaushalt finanziert, die Rente hauptsächlich durch Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zusätzlich durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Aufgrund dieser Unterschiede können Rente und Abgeordnetenentschädigung nicht gleich behandelt werden.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung belastet den Bundeshaushalt nur gering. Die Belastung des Bundeshaushalts wird langfristig dadurch gemindert, dass mit der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung die Altersversorgung der Abgeordneten abgesenkt wurde. Ihr Vorschlag hingegen, die Renten um 9 Prozent anzuheben, würde angesichts von 20 Millionen Rentnern in Deutschland zu einer Kostenexplosion in der Rentenversicherung in Milliardenhöhe führen. Steigende Beiträge und ein höherer Bundeszuschuss wären zwangsläufig die Folge. Das ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. Höhere Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber erhöhen die Lohnzusatzkosten und gefährden Arbeitsplätze. Auch für Arbeitnehmer sind höhere Rentenversicherungsbeiträge nicht zuzumuten, da sie zusätzlich zu den hohen Beiträgen auch privat vorsorgen müssen. Zudem wird ihr Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Ein höherer Bundeszuschuss kommt ebenso wenig in Frage. Der Bundeszuschuss beträgt in diesem Jahr 79,1 Milliarden Euro -- das sind bereits 28 Prozent des Bundeshaushalts. Ich halte es nicht für gerechtfertigt, für einen höheren Bundeszuschuss die Neuverschuldung zu erhöhen, zumal durch die notwendigen konjunkturstützenden Maßnahmen in diesem Jahr eine steigende Neuverschuldung erforderlich ist. Langfristig muss mit Blick auf die kommenden Generationen ein ausgeglichener Haushalt angestrebt werden.

Abschließend weise ich darauf hin, dass in diesem Jahr trotz der deutlichen Konjunkturabschwächung mit steigenden Renten zu rechnen ist. Grund dafür ist die allgemeine Lohnentwicklung im Jahr 2008. Nachdem die Renten 2008 um 1,1 Prozent erhöht wurden, ist nach Schätzungen der Rentenversicherung für 2009 eine Rentenerhöhung von 2,5 Prozent zu erwarten.

Ich bedauere, dass ich Ihren Vorschlag nicht unterstützen kann und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner