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Frage von Uwe B. •

Frage an Kurt Segner von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Segner.

Ich habe beim Justizministerium angefragt und frage auch Sie: Was bringt das neue Unterhaltsrecht an Änderungen für mich. Es sind keine erkennbar. Hier meine Fallbeschreibung in einer Mail an die Familienministerin: Ich bin einer der vielen geschiedenen Ehemänner, die nach langjähriger Ehe (bei mir 17 Jahre) von ihrer Frau wegen eines anderen verlassen wurden. Von unseren beiden Kindern hat sich bei der Trennung vor rund vier Jahren meine seinerzeit 14-jährige Tochter ohne Nachzudenken, für mich entschieden! Mein damals 9 Jahre alter Sohn pendelte erst hin und her, nun verbringt er die meiste Zeit bei mir! Trotz neuem Scheidungsrecht zahle ich seither Unterhalt für meine Frau und meinen Sohn! Und nicht zu knapp.

Nun, nach vierjähriger Belastung für einen allein erziehenden Vater, Vollzeitjob, Versorgung von (gemietetem) Haus mit Garten, kam der Burnout! Gleich nach der Trennung die erhielt meine Frau innerhalb von 14 Tagen eine Kur, vermittelt von der Diakonie. Daran habe ich mich erinnert und wegen der mir dringend empfohlenen Kur ebenfalls bei der Diakonie nachgefragt. Die Antwort war: Das vermitteln wir nur für Frauen! Männer leiden nicht so sehr wie Frauen! Ein Blick auf die Homepage der Caritas: Gleiches Ergebnis! Männer, die nicht existenten Wesen? Nun zu meiner Frage an Sie: "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" Was für eine Wortschöpfung: Klar geht daraus hervor, dass das Ministerium für alle denkbaren Sorten von Menschen zuständig ist, aber eben NICHT für Männer, die sind ausdrücklich ausgenommen! Sonst könnte es ja "Bundesministerium für Menschen" heißen! Oder? Die naheliegende Vermutung, es gäbe evtl. ein Ministerium speziell für Männer, stimmt wohl nicht! Also bitte, wo werden die Interessen von Männern wahr genommen? Vielen Dank im voraus, ein Mann und Vater. Uwe Brauch

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Sehr geehrter Herr Brauch,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Unterhaltsrecht. Ich bitte um Entschuldigung, dass Sie erst jetzt meine Antwort erhalten.

Die Reform des Unterhaltsrechts wurde im November 2007 im Deutschen Bundestag beschlossen; sie trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Ziel der Reform ist, das Unterhaltsrecht stärker am Kindeswohl auszurichten, die nacheheliche Eigenverantwortlichkeit zu stärken und das Unterhaltsrecht insgesamt zu vereinfachen. Zur Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortlichkeit gehört, dass es generell dem geschiedenen Ehegatten obliegt, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen.

Grundsätzlich sind vom neuen Recht auch Unterhaltsfälle erfasst, die bereits rechtskräftig entschieden worden sind. Bei Altfällen gilt das neue Recht aber nur, wenn dadurch eine wesentliche Änderung in der Unterhaltsverpflichtung eintritt und die Änderung dem anderen Teil unter Berücksichtigung seines Vertrauens in die ursprünglich getroffene Regelung zumutbar ist. Ob es zu einer Anpassung des Unterhalts kommt, hängt somit von den Umständen des Einzelfalls ab. Inwiefern sich in Ihrer Situation Änderungen in Ihrer Unterhaltspflicht ergeben, kann ich nicht beurteilen. Ich empfehle Ihnen, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Des Weiteren kritisieren Sie in Ihrer Anfrage das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fragen, wer die Interessen der Männer wahrnehme. Dazu teile ich mit, dass es dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht darum geht, Politik zugunsten von Frauen und zu Lasten anderer Menschen zu machen. Das Ministerium betreibt eine Gleichstellungspolitik, die das Ziel hat, für Frauen und Männer gleiche Chancen zu schaffen und Benachteiligungen in allen Bereichen abzubauen. Die Gleichstellungspolitik hat also die Interessen von Frauen und Männern gleichermaßen im Blick.

In Ihrer Anfrage schreiben Sie, dass Caritas und Diakonie Kuren nur für Mütter anbieten, nicht aber für Väter. Da Caritas und Diakonie ihre Angebote eigenverantwortlich gestalten, richten Sie bitte Ihre Kritik direkt an diese Wohlfahrtsverbände. Die Koalition hat durch die Gesundheitsreform 2007 dafür gesorgt, dass die gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf eine Kur im Müttergenesungswerk oder einer vergleichbaren Einrichtung haben, wenn gesundheitliche Belastungen aus der Versorgung von Kindern resultieren und die Kur aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Anspruchsberechtigt sind sowohl Mütter als auch Väter. Über Art, Dauer, Umfang und Durchführung der Kur bestimmt die gesetzliche Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner