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Frage von Alexandra V. •

Frage an Kurt Segner von Alexandra V. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Segner

Als Geflügelhalterin und jemand der mit privater Kleinhaltung aufgewachsen ist, sehe ich mit Besorgnis das mit der erneut überarbeiteten Geflügelpestschutzverordnung die jahrhundertealte Tradition der Klein-, Hinterhof- und Rassegeflügelhaltung ins Aus manövriert wird. Es ist unbestritten das die Geflügelpest existiert, aber die in der Verordnung vorgesehenen Massnahmen zur Vermeidung einer Epedemie bei Geflügel sind bedauerlicherweise nicht realistisch. Der letzte Fall in Franken und in der Pfalz haben gezeigt, das Aufstallung nicht schützt, Thüringen hat gezeigt, das Keulung übertrieben ist und Privatleute ihrer gesunden Tiere beraubt. Die kommende Verordnung enthält keinerlei Ansätze für eine sicherere Prävention. Eher ist es so, das die sich im Anhang befindliche Liste der seltenen und dadurch (halbwegs) geschützen Geflügelrassen noch erweitern wird. Viele Geflügelhalter die bislang durchgehalten haben werden bald aufgeben.
Wir wollen unsere Tiere schützen, aber wir sehen das eine Aufstallung dies nicht tut. Warmsdorf hat den eindeutigen Beweis dafür erbracht.
Aufstallung macht die Tiere krank, vermindert die Leistung und gefährdet dadurch die Zucht.
Die einzig sinnvolle Methode, ein flächendeckendes, für jeden privaten Halter finanzierbares impfen wird nicht mal richtig in Erwägung gezogen. Wenn man trotz vorheriger Unkenrufe diesen Weg bei der atypischen Geflügelpest (Newcastle Disease) gehen konnte, warum kann man dies nicht jetzt? Die Vorbehalte bezüglich der ND-Impfung waren die gleichen die auch jetzt proklamiert werden. Einen besseren Schutz für Wirtschaftsgeflügel als einen flächendeckenden Impfgürtel kann es doch nicht geben. Warum wird diese Möglichkeit nicht forciert? Impfstoffe gegen H5N1 und H7N7 sind vorhanden und von der EU zugelassen. Warum also, wird eine Impfung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen?

Mit freundlichen Grüssen,

Alexandra Vogel-Reich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Vogel-Reich,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Geflügelpest. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt beantworte.

Nachdem in Deutschland seit über drei Monaten kein Fall von Geflügelpest aufgetreten ist, gilt Deutschland mittlerweile wieder als geflügelpestfrei. Gleichwohl ist es möglich, dass diese Tierseuche erneut ausbricht. Aus diesem Grund ist es aus meiner Sicht richtig, dass die Geflügelpest-Verordnung von der Bundesregierung in Kraft gesetzt wurde.

Natürlich kann trotz Geflügelpest-Verordnung keine absolute Sicherheit vor einem erneuten Auftreten der Seuche gewährleistet werden. Nach meiner Einschätzung enthält die Geflügelpest-Verordnung sinnvolle Vorschriften, um Risiken zu minimieren. Zu diesen Vorschriften gehören beispielsweise Vorgaben zur Fütterung und Tränkung der Tiere sowie zum Tragen von Schutzkleidung. Vorgeschrieben werden auch Maßnahmen zur Früherkennung, wenn Verluste im Geflügelbestand in einer bestimmten Größenordnung auftreten.

Zur Vorbeugung vor Geflügelpest sieht die Verordnung auch grundsätzlich eine Aufstallung vor. Ich verstehe, dass diese Vorschrift für Geflügelhalter eine Belastung sein kann und deshalb auf Kritik stößt. Angesichts der Schäden, die durch die Geflügelpest für die Geflügelhalter und der gesamten Geflügelwirtschaft entstehen können, halte ich die Aufstallungspflicht aber für angemessen. Die Geflügelpest-Verordnung sieht vor, dass die zuständigen Behörden einen weiten Ermessensspielraum haben, um Ausnahmen von der Aufstallungspflicht zu genehmigen. So sind Ausnahmen möglich, wenn der geflügelhaltende Betrieb nicht in einer wegen Geflügelpest eingerichteten Restriktionszone ansässig ist, nicht in einer geflügeldichten Region liegt und sich nicht in unmittelbarer Nähe eines Gebietes befindet, in dem wilde Wat- oder Wasservögel rasten oder brüten. Soweit die genannten Voraussetzungen vorliegen kann die zuständige Behörde auch Gebiete festlegen, in denen Geflügel in Freilandhaltung gehalten werden kann. Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird die Verordnung dazu führen, dass in vielen Teilen Deutschlands die Haltung von Geflügel im Freien möglich bleibt.

Zum Schutz vor der Geflügelpest fordern Sie, flächendeckend Impfungen durchzuführen, aus meiner Sicht wären Impfungen dann in Erwägung zu ziehen, wenn dadurch die Geflügelpest wirksam bekämpft werden könnte. Studien haben ergeben, dass geimpfte Tiere nach einer Belastungsinfektion noch eine so große Virusmenge ausscheiden, dass Hühner, die noch keinen Kontakt zu geimpften Tieren hatten, starben, die Verbreitung der Geflügelpest kann also auch nach einer Impfung nicht sicher ausgeschlossen werden. Hinzu kommt, dass es aufgrund der verfügbaren Untersuchungsmethoden nicht möglich ist, schutzgeimpfte und infizierte Tiere zu unterscheiden. Im Rahmen des von der Bundesregierung aufgelegten Forschungssofortprogramms Influenza werden erhebliche Anstrengungen unternommen, die Untersuchungsmethoden zu verbessern und Impfstoffe zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Segner