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Frage von Heribert G. •

Frage an Kurt Beck von Heribert G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Beck,

ich möchte die Frage von Herrn Kuhn vom 15. 2. aufgreifen und erweitern zum Rauchverbot in Gaststätten in der VG Bad Marienberg. Hier wird trotz klarer Formulierung im Gesetz in Mehrraum-
gaststätten mit ausdrücklicher Billigung des Ordnungsamtes geraucht, als hätte es ein NRSG nie gegeben. Das Ordnungsamt erfindet immer wieder neue Ausreden und gibt diese dann auch als Stellungnahmen wahrheitswidrig weiter. Diese übergeordneten Ämter und Behörden beantworten Schreiben von mir immer mit den Texten der VG und finden das ok. Die von mir gemachten Hinweise und sachlich fundierten Eingaben werden somit ohne weitere Prüfung einfach abgewiesen. Vielmehr wird in den Begündungen deutlich, dass die handelnden Personen den Gesetzestext gar nicht kennen oder einfach ignorieren. Von Ihrem Parteigenossen oder soll ich sagen "Freund" Herrn Jürgen Schmidt bin ich sogar 2 x angezeigt worden wobei die Staatsanwaltschaft diese Anzeigen (als unsinnig?) abgewiesen hat. Frage: Können Sie als MP und damit als oberster Verantwortlicher für die Gesetze des Landes zulassen, dass untergeordnete Beamte, erlassene Gesetze nach Gutdünken anwenden oder überwachen?
PS: Zur Klarstellung: Bei den Räumen, in denen geraucht werden darf, handelt es sich um Schank- bzw. Räume, in denen auch "nicht einfach zubereitete Speisen" gereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Groß

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Sehr geehrter Herr Groß,

vielen Dank für Ihre Frage!

Natürlich erwarte ich, dass Gesetze in Rheinland-Pfalz auch eingehalten werden! Ich gehe davon aus, dass alle Behörden im Land dies genauso sehen und entsprechend danach handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck

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Sehr geehrter Herr Groß,

Die von Ihnen geschilderte Angelegenheit fällt allerdings in die kommunale Zuständigkeit. Sie haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, sofern Sie mit der Entscheidung der Ordnungsbehörde nicht einverstanden sind. Eine Weisungsbefugnis meinerseits besteht nicht.

Mit freundlichem Gruß

Kurt Beck