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Krista Sager
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Frage von Friedrich H. •

Frage an Krista Sager von Friedrich H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Zu Ihrer Antwort auf Herrn Reth vom 2.9.2005

Sie schrieben u.a. "...Die Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes sozialer Einrichtungen, wie Altenheime, Krankenhäuser oder Kitas, ist in Deutschland grundsätzlich eine staatliche Aufgabe. An der Bereitstellung dieses Angebotes beteiligt der Staat eine Vielzahl von gemeinnützigen oder privaten Trägern, die Interesse und auch besondere Konzepte zur Verwirklichung sozialer Aufgaben haben. Dazu gehören auch die Kirchen. Sie wirken also an einer öffentlichen Aufgabe mit und haben daher die gleichen Ansprüche wie die übrigen nichtkirchlichen Anbieter."

Dazu zwei Anmerklungen:

1. Wenn die Kirchen die gleichen Ansprüche wie die nichtkirchlichen Anbieter haben, warum haben die Kirchen nicht auch dieselben Pflichten, zum Beispiel gegenüber Ihren Beschäftigten.
Warum sind kirchliche ArbeitnehmerInnen arbeitsrechgtlich viel schlechter als jene bei anderen?

2. Sie scheinen, um es vorsichtig auszudrücken, nicht zu wissen, dass es Reiche und Arme Träger gibt. Das Rote Kreuz und der DPWV z.B. gehören zu den Armen Trägern, die Kirchen zu den Reichen.
Letztere sind es ja nicht nur formal, sondern wirklich reich.
Darum ist eine Gleichstellung beider Arten von Trägern eine gravierende Ungerechtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Halfmann,

zu Ihrer Frage nach dem kirlichen Arbeitsrecht: Die Kirchen leiten zwar aus dem grundgesetzlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht auch das Recht ab, in kirchlichen Einrichtungen nur solche Mitarbeiter zu beschäftigen, die den christlichen Geist des Hauses weitertragen und auch durch ihren persönlichen Vorbild verkörpern. Aber wir Bündnisgrünen glauben nicht, dass Taufschein und eine entsprechende Lebensführung allein den christlichen Geist einer Einrichtung gewährleisten und fordern die Geltung des allgemeinen Arbeits- Sozial- und Tarifvertrags auch in kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen. Soweit mir bekannt ist sind wir die einzige Partei, die darüber mit den Kirchen auch bereits intensiv diskutiert hat, unter anderem während einer Kooperationstagung von Evangelischer Kirche und Bündnis 90/ Die Grünen zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts.

Mit freundlichen Grüßen

Krista Sager