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Kornelia Möller
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Frage von Michael S. •

Frage an Kornelia Möller von Michael S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Frau Möller,

wegen einer offensichtlichen Gerechtigkeitslücke wird das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung der Pendlerpauschale höchst wahrscheinlich für ungültig erklären. Auch mir als Nicht-Auto-Besitzer leuchtet nicht ein, warum Berufspendler, die in der Nähe ihres Arbeitsortes ( Entfernung 0 bis 19 Kilometer ) leben, wohnen und einkaufen steuerlich anders behandelt werden, als Arbeitnehmer, die täglich 100 Kilometer unterwegs sind.

Da ich in der aktuellen Pendlerpauschale weder ein verkehrspolitisches noch umweltpollitisches Steuerungselement erkennen kann, bitte ich Sie um eine Einschätzung nachfolgender Idee (die Sie natürlich gern übernehmen dürfen):

A) Rückkehr zur "alten" Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, bei reduziertem "Pro-Kilometer-Satz" - somit Kostenneutralität (da dürfte auch Finanzminister Peer Steinbrück nichts dagegen haben).

oder

B) Ein an den derzeitigen Ausgaben für die Pendlerpauschale sich orientierender "Pendlerfreibetrag" für alle Einkommenssteuerpflichtigen. Neben der Kostenneutralität ergäbe sich ein erfreulicher Zusatznutzen: eine Vereinfachung der Einkommenssteuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schropp

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schropp,

die Forderung nach der Absetzbarkeit der Wegekosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer - wie sie bis 2006 bestand - folgt dem objektiven Nettoprinzip der Besteuerung, nach dem von den erzielten Einkünften alle dafür aufgewendeten Kosten (Werbungskosten und Betriebsausgaben) abgezogen werden müssen. Deshalb halten wir die faktische Abschaffung der Entfernungspauschale durch die Bundesregierung auch für verfassungswidrig. Die seit 2007 geltende Neuregelung ist zudem ökologisch kontraproduktiv, weil die Kosten für den öffentlichen Personenverkehr nicht mehr in real entstandener Höhe und ausschließlich längere Wege abgesetzt werden dürfen.
Die entstandenen Kosten für Wege zur Arbeit müssen aufgrund des oben erwähnten Besteuerungsprinzips absetzbar sein. Die Linksfraktion hat sich im Parlament wiederholt für die Wiedereinführung der Entfernungspauschale eingesetzt. Gerade aktuell wird unser diesbezüglicher Antrag (Drucksache 16/6374) parlamentarisch behandelt.

Mit freundlichen Grüßen,

Kornelia Möller