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Klaus Stöber
AfD
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Frage von Jörg B. •

Warum schweigt die AfD zur verfassungswidrigen Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG, die Privatanleger in den finanziellen Ruin treiben kann?

Sehr geehrter Herr Stöber,

die 2021 in Kraft getretene Vvb kann dazu führen, dass Privatanleger mit Steuerforderungen des Finanzamts in fünf- und sogar sechsstelliger Höhe konfrontiert werden, obwohl sie unterjährig in Summe gar keinen Gewinn erzielt haben.

Warum wird dieser beispiellose Steuerskandal von der AfD nicht im Plenum thematisiert? Wie ist die stillschweigende Tolerierung dieses verfassungswidrigen Gesetzes durch die AfD mit ihrem Grundsatzprogramm und ihrem Selbstverständnis als verfassungstreue Partei vereinbar?

Quellen:
Aufsatz Prof. Drüen (20.07.2020):
https://www.genios.de/searchResult/Alle?requestText=Kapitalverluste+nur+f%C3%BCr+Kleinanleger+dr%C3%BCen+verfassungswidrigkeit+Verlustverrechnung&date=from_20.07.2020&date=to_20.07.2020&sort=BY_DATE&order=desc&resultListType=DEFAULT&view=list
Diplomarbeit Tobias Unger (01.03.2022):
https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/2064/file/Tobias_Unger-Diplomarbeit.pdf

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
AfD

In der Tat sollte es nach dem Grundsatz gehen, dass alle Einkunftsarten gleich behandelt werden. Allerdings haben positive  Kapitaleinkünfte auch das Privileg der pauschalen Abgeltungsteuer. Wenn müsste man auch diese abschaffen. 

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