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Antwort von Klaus Riegert
CDU
• 18.03.2009

(...) Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist zwingend erforderlich, dass vor einer Enteignung eine Hauptversammlung einberufen wurde und mit den Anteilseignern verhandelt worden ist. Nur wenn diese Wege scheitern, darf eine Enteignung als Ultima Ratio zum Zuge kommen. In einem Fall der Enteignung erfolgt die im Grundgesetz vorgeschriebene Entschädigung der enteigneten Aktionäre, wobei sich die Höhe der Entschädigung in der Regel am durchschnittlichen Börsenkurs in den zwei Wochen vor dem Regierungsbeschluss bemisst. (...)

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