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Klaus Kaiser
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Frage von Robin K. •

Frage an Klaus Kaiser von Robin K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kaiser,
Ich würde Sie gerne Fragen ob das mit den Virusvarianten Gebieten so Rechtens ist? Ich habe meine Lebensgefährtin in Tirol am Leben, diese darf ich seit dem 14.02. nicht mehr sehen ohne mich in Quarantäne zu begeben. Als normaler Arbeiter kann sich das keiner leisten, dennoch will man seinen Geliebten Menschen endlich wieder in Arm schließen. Ich finde das gehört zu meinen Grundrechten und ich denke Sie sind da meiner Meinung. In Tirol sind die Zahlen sehr gering und auch geringer wie in Teilen von Deutschland. Gegen eine Testpflicht und Einreiseregestrierung hat keiner was und würde jeder machen. Ich bitte Sie sich für Binationale Paare einzusetzen und die Verordnung kippen zu lassen. Für mich macht das alles kein Sinn, weil das Virus kein Halt vor der Grenze macht. Keiner hat die Absicht das Virus ins Land zu schleppen was aber schon in Teilen Deutschland schon vorhanden ist. Ich freue mich auf ihre Antwort und Reaktion.
Machen Sie sich für uns Stark!

Mit freundlichen Grüßen
Robin Kuhfeldt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kuhfeldt,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. März 2021.

Bei allem Verständnis für Ihr Anliegen gilt, dass eine Quarantäne bzw. eine Absonderung nach der Rückkehr aus einem Virusvarianten-Gebiet nach NRW rechtens ist. Dies ist so in der aktuellen "Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen" des NRW-Gesundheitsministeriums festgelegt. Das Robert Koch-Institut stuft ausländische Regionen mit verstärktem Auftreten einer gefährlichen Variante des Coronavirus als Virusvarianten-Gebiet ein. Der Bundesland Tirol in Österreich ist größtenteils als Virusvarianten-Gebiet ausgewiesen. Ob und wann es zu einer anderen Regelung kommen wird, hängt entscheidend von dem weiteren Infektionsgeschehen ab.

Für eventuelle Anregungen und Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kaiser

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