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Frage von David H. •

Frage an Klaus Hagemann von David H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hagemann,

nach dem Demonstrationsverbot für Heiligendamm stellt sich bei mir durchaus die Frage, welche Rechte der einfache Bürger im angeblichen Rechtsstaat Deutschland noch hat, um seine Meinung öffentlich kundgeben zu können. Fakt ist doch, dass mit diesem Verbot eindeutig gegen den Artikel 8 des Grundgesetzes verstoßen wird, der das Versammlungsrecht garantiert. Vor allem frage ich mich auch, was man damit bezwecken will, denn Randalierer werden trotzdem ihre Möglichkeiten finden Unruhe zu stiften, friedlichen Demonstranten hingegen wird die Möglichkeit genommen, für ihre Überzeugung einzutreten.

Weiterhin hätte ich noch 2 Fragen an Sie. 1. Gibt es zu diesem Thema entsprechende Eingaben im Petitionsausschuss des Bundestags, und 2. Wird vor Heiligendamm noch das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden haben, ob das Verbot verfassungskonform ist?

Vielen Dank im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen
David Hilzendegen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hilzendegen,

herzlichen Dank für Ihre Frage: Wie telefonisch besprochen, gehören Demonstrationen und friedlicher Streit zu einer lebendigen Demokratie und sind deshalb als Grundrecht in unserer Verfassung verbürgt. Insofern halte ich das von der zuständigen Polizeidirektion in Mecklenburg-Vorpommern erlassene und von einigen CDU-Politikern verteidigte Demonstrationsverbot gegen potentielle, gewalttätige Globalisierungsgegner für zu weit gehend. Klar ist aber auch, dass ich Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ablehne.

Zwischenzeitlich hat das Verwaltungsgericht Schwerin dieses Versammlungsverbot eingeschränkt. Gegen dieses Urteil läuft eine Beschwerde bei der nächst höheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht. Möglicherweise wird sich am Ende tatsächlich auch das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage und dem Demonstrationsrecht nach Artikel 8 Grundgesetz auseinandersetzen müssen.

Über eine Petition in dieser Sache ist mir nichts bekannt. Für eilbedürftigte Streitfragen ist das Petitionsrecht im Hinblick auf die Verfahrensdauer allerdings auch zugegebenermaßen weniger geeignet.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB