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Frage von Ralf H. •

Frage an Klaus Hagemann von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hagemann,

die offizielle Position der SPD-Fraktion zum Thema Internetsperren ist mir bekannt, allerdings habe ich eine Frage an Sie persönlich zu einem Teilaspekt der Thematik.

Aus verschiedenen Kreisen werden bereits jetzt Forderungen nach einer Ausweitung der Internetsperren über kinderpornographische Inhalte hinaus laut, beispielsweise haben Mitglieder der hessischen Landesregierung eine Ausweitung auf Glücksspiele gefordert, Bundesjustizministerin Zypries hat das Thema schon in Verbindung mit Urheberrechtsverletzungen in Verbindung gebracht und Ihr Parteikollege Wiefelspütz hat sich heute sogar für eine Ausweitung nahezu beliebige von Ihm als rechtswidrig eingestufte Inhalte stark gemacht. Der CDU-Parlamentarier Bosbach hat daraufhin zu Protokoll gegeben: "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät.", d.h. auch er schließt eine spätere Ausweitung nicht aus ( http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0606/politik/0081/index.html ).

Hinzu kommt erschwerend, dass eine vorhandene Sperrinfrastruktur auch das Erwirken von Sperrverfügungen beispielsweise durch die Medienindustrie erleichtern würde, da diese mit diesem Anliegen bisher vor allem deswegen vor Gericht gescheitert ist, weil die Richter einen unverhältnismäßigen Aufwand im Aufbau einer solchen Infrastruktur sahen (s. http://www.heise.de/newsticker/Geplante-Kinderporno-Sperre-koennte-andere-Sperrverfuegungen-erleichtern--/meldung/137868 ).

Wie gedenken Sie dauerhaft zu verhindern, dass es zu solchen Ausweitungen, die letztlich eine breit angelegte Internetzensur bedeuten würden, kommt ?

Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Haingärtner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haingärtner,

herzlichen Dank für Ihre Frage: Bis dato habe konnte ich zwar mit mehreren Mitgliedern Ihrer Familie telefonieren, Sie persönlich habe ich leider aber (noch) immer nicht erreicht. Deswegen hier zunächst ein kurzes Statement zu Ihrer Frage:

In der im Bundestag beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes sind ausschließlich Löschungen oder notfalls Sperrungen von kinderpornografischen Inhalten vorgesehen. Wie in der Erklärung im Deutschen Bundstag ( http://www.klaus-hagemann.de/images/stories/klaushagemann/aktuelles/pdf/zugangserschwerungsgesetz.pdf ) dargelegt, könnte diese Infrastruktur – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Parlament – auch zu anderen Zwecken verwendet werden.
Jenseits unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist es in der Politik immer schwierig, eine Parlamentsmehrheit in folgenden Wahlperioden „dauerhaft“ – wie in ihrer Frage intendiert – auf Vorgaben festzulegen. „Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer“, hat Willy Brandt dieses Dilemma und die Aufgabenstellung an Politik einmal mehr philosophisch umrissen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB