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Frage von Andreas B. •

Frage an Klara Geywitz von Andreas B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Geywitz,

ich finde die brandenburgische Rechtslage zum Ladenschluss verwirrend. Es ist schwer nachzuvollziehen, warum einige Läden sonntags öffnen dürfen und andere nicht.
Sehen Sie da einen Änderungsbedarf?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Blobel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blobel,

Für die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen gelten in Brandenburg folgende Regelungen:

Im Zeitraum von 7 Uhr und 19 Uhr dürfen Verkaufsstellen, die Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren, Milch und Milcherzeugnisse anbieten, für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden, und zum anderen Verkaufsstellen für überwiegend selbst erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche Produkte für die Dauer von acht Stunden geöffnet sein.

Darüber hinaus dürfen leicht verderbliche Waren und Waren zum sofortigen Verzehr außerhalb von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr angeboten werden.

An jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen im Jahr dürfen alle Verkaufsstellen in Brandenburg aus Anlass von besonderen Ereignissen von 13 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein.

Das mag insgesamt verwirrend sein, erklärt sich aber aus zwei unterschiedlichen Zielen: Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe und Einkaufsgewohnheiten der Bürger (u.a. Touristen). Wir glauben, mit dieser Regelung einen fairen Interessenausgleich gefunden zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Klara Geywitz