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Kirsten Lühmann
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Frage von Dietmar S. •

Frage an Kirsten Lühmann von Dietmar S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sie haben für den Bundeswehreinsatz im Rahmen der "United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) bis Ende Juni 2020 gestimmt. Zu den Aufgaben gehört die seegestützte Luftraumüberwachung über dem gesamten Libanon.
Frage: Was unternehmen die Soldaten, wenn sie ein unberechtigtes Eindringen in den libanesischen Luftraum bemerken?
Falls Sie die Frage beantworten können: Halten Sie das geschilderte Vorgehen für sinnvoll?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Der Bundestag hat Ende Juni mit großer Mehrheit der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der Mission UNIFIL der Vereinten Nationen (VN) zugestimmt. Schon seit vielen Jahren leisten Bundeswehrsoldaten und –soldatinnen einen Beitrag zur Stabilisierung der Region. Feindselige Handlungen in der Region sollen präventiv unterbunden werden und die Arbeit etwa von humanitären Hilfsorganisationen unterstützt werden. Bis zu 300 deutsche Soldaten und Soldatinnen beteiligen sich in diesem Rahmen hauptsächlich an der seewärtigen Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer. Ich persönlich halte das für eine wertvolle Aufgabe, mit der Deutschlands seinem Anspruch als Friedensmacht gerecht wird.

Im Bundestagsbeschluss heißt es unter anderem auch zu den Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen des Mandats: „…seegestützte Aufklärung und Überwachung innerhalb des durch die Vereinten Nationen festgelegten Einsatzgebietes von UNIFIL sowie auf Grundlage eines Ersuchens des Libanon an UNIFIL seegestützte Luftraumüberwachung über dem gesamten Libanon“. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit Ihrer Frage auf diesen Passus beziehen.

Gemäß der VN-Sicherheitsratsresolution 1701 ist UNIFIL dazu beauftragt, Überflüge über dem maritimen Einsatzgebiet sowie dem territorialen Luftraum des Libanons zu überwachen und Luftraumverletzungen zu melden. Alle an der Mission beteiligten Kräfte, die die entsprechenden Fähigkeiten haben, sind deshalb gemäß den von den VN vorgegebenen Einsatzregularien dazu angehalten, einen Beitrag zum Luftlagebild zu leisten. Für den Fall, dass eine Luftraumverletzung festgestellt wird, sind diese in einem geregeltem Verfahren an die hierfür zuständige Abteilung im UNIFIL Hauptquartier zu melden. Dort werden diese Meldungen verifiziert und zusammengefasst und fließen in die regelmäßige Berichterstattung der Mission an den VN-Sicherheitsrat ein. Darüber hinaus dienen diese Daten im Rahmen der Luftraumkoordination auch der Sicherheit der eigenen Kräfte.

Den beschriebenen Ablauf der Informationsaufarbeitung und –weitergabe halte ich für sinnvoll und angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann, MdB