Kerstin Tack
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SPD
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Frage von Angelika M. •

Frage an Kerstin Tack von Angelika M. bezüglich Soziale Sicherung

Wen meint Ihre Partei wenn sie von „allen Menschen“ bzgl. der Inklusion spricht?

Ein paar Begebenheiten aus meinen Leben

Ich nahm mal vor einiger Zeit an einen Bauchtanzkurs teil, hier konnten und nahmen wirklich alle Menschen teil.
Da waren die die gutaussehenden nicht behinderten Menschen, da waren jugendlichen mit Downsydrom, Rollstuhlfahrerinnen, und ein junges Mädchen kam immer mit ihren Vater. Das junge Mädchen was von dem Vater begleitet wurde saß bzw. lag in ihren Rollstuhl, ihr Blick veränderte sich während des ganzen Tanzkurses nicht, auch Bewegungen waren nicht zu erkennen. Der Vater nahm ein türkisches Tanztuch an dem kleine Schellen dran waren und ließ während des ganzen Tanzkurses das Tuch sanft um seine Tochter streifen.

Bei meinen regelmäßigen Einkäufen treffe ich zwar nicht so regelmäßig aber immer mal wieder Menschen mit Behinderung in Begleitung ihrer Betreuer. Ein Kind fällt dann immer besonders auf, weil es während des Einkaufens lauthals Weihnachtslieder singt, er liebt Weihnachtslieder.
Dieser Junge lebt abseits in einer Einrichtung die sich um Schwerstmehrfachbehinderte Menschen kümmert. Es liegen uns Informationen vor (diese können wir nicht bestätigen da wir diese Information nicht überprüfen können, weil die Einrichtung dies höchstwahrscheinlich nicht zulassen würde), das Menschen dort auch fixiert bzw. ruhig gestellt werden.

Ein anderer Fall den ich erlebt habe, ein Junge auf einer Förderschule schlug immer wieder auf seine Mitschüler ein, eine Schülerin wurde dabei mit einen Stuhl so schwer verletzt, das diese ins Krankenhaus gebracht wurde.

So und jetzt kommen wir nochmals zu meiner Eingangsfrage zurück, welche Menschen sind bei dem Thema Wahlrecht, Inklusion inkl. Schule,Arbeit, Bundesteilhabegesetz gemeint?? Wirklich ALLE???

Für die politische Diskussion ist es aber notwendig, dass deutlich gemacht wird, wen die Politik mit „ALLEN“ meint, weil die Realität zeigt leider ein anderes Bild bei der Inklusion.

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mincke,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.

Die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle angeht und jeden und jede betrifft. Bund, Länder und Kommunen, Schulen, Kitas, Unternehmen sowie Kirche und Wohlfahrtsorganisationen – wir alle sind gefordert, wenn es darum geht, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen.

Dem Konzept der Inklusion liegt dabei die Annahme zugrunde, dass alle Menschen verschieden sind und mit eben dieser Verschiedenheit auf einzigartige Weise zur Vielfalt unserer Gesellschaft beitragen. Wenn wir von einer inklusiven Gesellschaft „für alle“ reden, dann bringen wir damit zum Ausdruck, dass aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion allen Menschen die gleichen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe offenstehen sollten. Die gilt auch für die Themen Wohnen, Wahlrecht, den gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, die Freizeitgestaltung sowie die Teilhabe am Arbeitsleben.

Gleichzeitig wird es immer auch Menschen geben, die eine intensive Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben oder zur Aufrechterhaltung bestimmter Körperfunktionen benötigen. Wenn es dem Wohl der und des Einzelnen entspricht, kann ein eigener Raum für sich einen positiven Einfluss auf das eigene Befinden ausüben. Die Durchführung einer medizinischen Zwangsmaßnahme wie die Fixierung und Ruhigstellung schwerstmehrfachbehinderter Menschen ist, sofern diese über eine rechtliche Betreuung verfügen, nur mit einer richterlichen Genehmigung möglich. Eine solche Maßnahme darf nur als letztes Mittel zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann, angeordnet werden.

Bei der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, das von allen Bundesländern vorangetrieben wird, ist dem Grundsatz der Verschiedenheit ebenso ausreichend Rechnung zu tragen, wie in den Bereichen Wohnen oder Arbeit. Dies schließt die hinreichende Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, die Bereitstellung weiteren Fachpersonals und ggf. einen Ausbau der jeweiligen räumlichen und materiellen Kapazitäten der Bildungsinstitutionen mit ein. Auf diese Weise wird sichergestellt, den zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein und adäquate Lösungswege fernab der bisher eingeschlagenen Denk- und Handlungspfade zu ermitteln. Doch auch hier wird es weiterhin Kinder geben, die einen ganz besonderen, geschützten Raum zum Denken und Lernen benötigen, um sich bestmöglich entwickeln zu können. Das Kindeswohl sollte dabei im Vordergrund stehen.

Für das neue Bundesteilhabegesetz gelten bis auf Weiteres die Anspruchsvoraussetzungen nach § 53 SGB XII.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack, MdB