Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Torsten N. •

Frage an Kerstin Griese von Torsten N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Griese,

ich habe mich am 21.5.09 mit einer konkreten Frage zu der kürzlich beschlossenen Beratungspflicht bei Spätabtreibungen in diesem Forum an Sie gewandt. Leider gingen Sie in ihrer Antwort in keiner Weise auf meine Fragestellung ein, sondern schrieben lediglich Allgemeines zum Thema Abtreibungen.

Daher füge ich an dieser Stelle noch einmal den letzten Absatz meiner ersten Mail ein:

"Meine Frage an Sie ist, ob ein konkretes Wissen um eine wahrscheinliche Behinderung über einen Zeitraum von 3 Monaten aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um nach abschließendem Testergebnis eine sofortige Entscheidung (über eine Abtreibung) treffen zu können, oder ob ein solcher Fall schlichtweg nicht bedacht wurde bzw. aufgrund seines seltenen Vorkommens als "Kollateralschaden" in Kauf genommen wurde."

Bitte antworten Sie mir, wie Sie sich als Abgeordnete konkret zu diesem Thema positionieren. Entspricht es ihrer Überzeugung, daß ein dreimonatiges Wissen um die wahrscheinlich schwere Behinderung eines ungeborenen Kindes und die damit einhergehende extreme Belastung der Mutter nach Bestätigung des Testergebnisses um eine dreitägige Frist verlängert werden muss?

MfG, Torsten Neudert

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neudert,

in der Debatte über die Spätabbrüche geht es nicht um "Allgemeines zum Thema Abtreibungen", wie Sie vermuten, sondern allein um die Frage der medizinischen Indikation. Die Paragraf 218 bleibt außerhalb jeder Diskussion, hier gibt es weder Ansätze noch Anlass zu irgendeiner Änderung.

Ich habe mich in sehr vielen Gesprächen - auch im Bekannten- und Freundeskreis -, in Experten- und Betroffenenanhörungen sowie in Treffen mit Beratungsstellen und Behindertenverbänden sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Dabei wurden mir sehr viele Einzelfälle geschildert. Natürlich ist es nicht möglich, ein Gesetz in dieser Frage so zuzuschneiden, dass es exakt auf jeden Einzelfall passt. Einige Betroffene präferieren eine kürze Bedenkzeit, andere wollen eine teils weitaus längere. Drei Tage stellte sich dabei als ein sinnvoller Kompromiss heraus.

Im Kern ging es mir dabei darum, dass es bei der Diagnose einer möglichen Behinderung bei vielen Ärzten die schleichende Entwicklung hin zu einem quasi automatischen Schwangerschaftsabbruch gab. So werden mehr als 90 Prozent aller Babys mit einem diagnostizierten Down-Syndrom abgetrieben. Diesen Automatismus haben wir jetzt durchbrochen, indem die Beratung nicht mehr ins Belieben des Arztes gestellt wird, sondern es das Recht auf eine psychosoziale Beratung gibt und die Pflicht der Ärzte , darauf aufmerksam zu machen und dorthin zu vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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