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Kerstin Bednarsky
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Frage von Elke B. •

Frage an Kerstin Bednarsky von Elke B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bednarsky! Wie ich aus Ihren persönlichen Daten erlesen konnte sind Sie ausgebildete Heilerziehungspflegerin . Nun meine Frage an Sie. Ich habe einen behinderten Mann welcher nach einem Autounfall im Juli 1998 erst das linke Bein Unterschenkel und in diesem Jahr im Juli das rechte Bein Oberschenkelamputiert ist. Zur Zeit pflege ich ihn zu Hause alleine ohne Hilfe einer ampulanten Pflegekkraft.´Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für mich wenn ich aus gesundheitlichen Gründen die Pflege nicht mehr alleine schaffen sollte?

MfG Elke Bäßler

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Frau Bäßler,

bevor ich auf Ihre Frage antworte, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen, Ihrem Mann, sowie Ihrer Familie, weiterhin viel Kraft, Optimismus und Durchsetzungsvermögen zu wünschen. Es gehört schon eine menge Zusammenhalt und Kraft dazu, sich diesen, doch nicht einfachen Pfegetätigkeiten, zu widmen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Sie, wenn Sie aus eigenen Kräften die Pflege und Assistenz bei Ihrem Mann, nicht mehr alleine durchführen können? Eine Rechtsberatung darf ich nicht durchführen! Ich möchte Ihnen nur einige Hinweise geben, was sagt das Gesetz und wohin Sie sich vertrauensvoll wenden können.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt es das Pflegeversicherungsgesetz, SGB XI, mit einer Menge Änderungen. Ich gehe nun einfach davon aus, dass Ihrem Mann eine Pflegestufe zuerkannt wurde. Da Sie, so wie von Ihnen geschildert, die Pflege derzeit durch Sie organisiert und durchgeführt wird, müßten Sie ein Pflegegeld erhalten. Das heißt "für selbst beschaffte Pflegehilfe". Nun besteht die Möglichkeit eine Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen zu wählen. Das heißt wiederum, dass Sie sich für bestimmte grundpflegerische Leistungen, einen ambulanten Pflegedienst zur Hilfe holen könnten. Am Besten wäre es, wenn Sie sich vertraunensvoll, an die für Sie zuständige Pflegekasse, wenden würden. Des weiteren würde ich Ihnen empfehlen, sich über die Möglichkeiten von Hilfsmitteln für Ihren Mann, ebenfalls bei der Pflegekasse zu erkundigen, die Ihnen die häusliche Pflege erleichten. Falls Sie einfach mal ausspannen wollen, um sich auch erholen, selbst Krank sind, oder eine Kur in Anspruch nehmen wollen, gibt es auch die Möglichkeit die sogenannte "Verhinderungspflege" in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwölf Monate in der häuslischen Umgebung gepflegt haben müßten. Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort ein wenig behilflich sein zu können. Wie bereits erwähnt, wenden Sie sich auch zur Abklärung Ihrer Fragen an Ihre Pflegekasse oder auch an Behindertenverbände und Beratungsstellen, in Ihrer Region.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kerstin Bednarsky