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Kerstin Andreae
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Frage von Kai R. •

Frage an Kerstin Andreae von Kai R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Andreae,

in Kürze soll der ESM-Vertrag durch den deutschen Bundestag "abgesegnet" werden, in Wortlaut nahe dieses Entwurfs:

http://www.peter-bleser.de/upload/PDF-Listen/E-Mail-Info_Eurostabilisierung/Entwurf_Vertrag_ESM.pdf

Wenn dem so sein sollte, dann verstösst dieser Vertrag offensichtlich gegen das GG.

Hier kurz nochmals die wichtigsten Klauseln:

- das anfänglich vorgesehene Grundkapital i.H.v. €700 Mrd. (§8) kann jederzeit und beliebig erhöht werden (§10)
- die via ESM gewährten Kredite sehen einen Minizins von 2% für 3 Jahre Laufzeit vor (Anh. 3), so dass das Kapital schnell ausgeliehen werden dürfte
- die Geberländer haben den ESM-Kapitalstock sofort wieder aufzufüllen (§36)
- "sofort" bedeutet dabei eine Frist von 7 Tagen, innerhalb derer das Geld "unwiderruflich und bedingungslos" (§9) einzuzahlen ist
- die ESM-Partner haften vollumfänglich gegenseitig für alle eingegangenen Kredite (§21): Dies ein eklatanter Verstoss gegen §123 des EU-Vertrags / die non-bailout-Regel von Maastricht!
- dasselbe gilt für die Ermächtigung des ESM, die kompletten Staatsschulden einzelner Länder wegzumonetarisieren (§15)
- (§27, §31) gewähren allen Mitgliedern des ESM eine vollständige Immunität für ihre Handlungen und Befreiung von allen Gesetzen, Steuern und Vorschriften: Auch dies ein eklatanter Verstoss gegen jedwedes Demokratieverständnis

In Inhalt und Duktus ist der ESM-Vertrag somit ein "Ermächtigungsgesetz", welches dem Deutschen Bundestag seine Budgethoheitsrecht verfassungswidrig und dauerhaft entzög.

Sind Sie sich der Konsequenzen des ESM-Vertrages für die Zukunft des Deutschen Volkes bewusst? Nach §38, Abs.1 des Grundgesetzes sind Sie als Abgeordneter des Deutschen Bundestages "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" und entsprechend wüsste ich gerne, ob Sie persönlich als Abgeordneter dem ESM-Vertrag zustimmen werden oder nicht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rohrbacher,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie Ihre Besorgnis über die Auswirkungen des in einigen Wochen zur Abstimmung stehenden Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) zum Ausdruck bringen. Ich kann Ihnen versichern, angesichts der Ereignisse in der Eurozone und der Entwicklung der Verschuldungs-, Finanz- und Wirtschaftskrise kann ich Ihre Sorge gut nachvollziehen. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass die Eurokrise schnellstmöglich beendet und der Euro - und somit auch die Europäische Union - stabilisiert wird.

Nach meiner Überzeugung würde ein Auseinanderbrechen der Währungsunion für Deutschland einen immensen Schaden verursachen. Die Allianz, um nur ein Beispiel zu nennen, geht für diesen Fall von Wachstumseinbußen von 3 Prozent für Deutschland aus, das entspricht einem um rund 75 Mrd. Euro geringerem Bruttoinlandsprodukt. Hinzu kommen von der Allianz geschätzte Verluste von mindestens einer Million Arbeitsplätzen. Das sind dramatische Zahlen und wir sollten alles daran setzen, diesen Schaden von Deutschland abzuwenden und dabei eine größtmögliche demokratische Beteiligung sicherzustellen. Das Begleitgesetz zum ESM wird in seinen Einzelheiten in den nächsten Monaten beraten. Wir Grünen werden uns intensiv an diesem Prozess beteiligen und uns für eine starke Beteiligung des Deutschen Bundestags einsetzen, wie sie auch kürzlich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil gefordert hat.

Ich halte den Euro-Rettungsschirm für notwendig, weil ansonsten die Notlage eines Eurozonen-Mitglieds zu einer Notlage der gesamten Europäischen Union führen kann. Allerdings ist es dabei vordringlich, dass der ESM kein Fass ohne Boden sein darf. Und das ist er auch nicht. Die maximale Höhe der deutschen Beiträge wird per Gesetz geregelt. Sollte sich die Höhe der deutschen Garantien ändern, kann dies nur mit vorheriger Zustimmung des Bundestages geschehen, da hierfür das Gesetz geändert werden muss. Hier der aktuelle Gesetzentwurf:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/14-03-2012-ESM-Finanzierungsgesetz-anl,property=publicationFile.pdf

Ich unterstütze den ESM aber auch, weil er Hilfe nur gegen Auflagen gibt. Diese Konditionierung bedeutet: Der ESM greift nur ein, wenn die hilfebedürftigen Mitgliedsstaaten vorab getroffene Vereinbarungen auch sicher einhalten. Außerdem werden die Kredite nur dann vergeben, wenn der Empfänger seine Schulden auch tatsächlich tragen kann.

Allerdings kann das nicht darüber hinwegtäuschen, dass aufgrund mangelnden Krisenmanagements bisher, die notwendigen Instrumente fehlten und so die Europäische Zentralbank (EZB) von den Euro-Staaten in die Rolle des Retters gedrängt wurde. Dies war die intransparenteste und schlechteste Lösung eines Rettungsmechanismus. Dadurch werden de facto Risiken aus den Nationalen Haushalten auf die EZB verlagert. Hinter der EZB stehen am Ende jedoch dieselben europäischen Steuerzahler. Die Risiken bei der EZB übersteigen mittlerweile das Volumen des ESM bei weitem. Somit ist die Bundesregierung nicht ehrlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie behauptet, sie sei gegen eine Vergemeinschaftung von Schulden. Diese gibt es bereits.

„Last but not least“ wird sich die Europäische Union für eine dauerhafte Lösung weiterentwickeln müssen. Denn eines hat die Krise deutlich gemacht: mit wirtschafts- und haushaltspolitischer Kleinstaaterei muss endlich Schluss sein. In der Vergangenheit konnten die Regierungen von ihren europäischen Partnern mehr oder weniger unbeachtet rein national geprägte Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitiken betreiben. So haben sich gravierende Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur, der Wettbewerbsfähigkeit und dem Zustand öffentlicher Finanzen aufgebaut. Die EU braucht daher Instrumente mit Durchschlagskraft, die EU braucht mehr Integration, um die Ursachen dieser Krise nachhaltig und sozialverträglich zu bekämpfen:

Viele freundliche Grüße
Kerstin Andreae