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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Erich S. •

Warum werden Bürgerbeteiligungen oder Komanditgesellschaften ( z. Beispiel bis 50000€ ) bei Windkraftanlagen als Gewerbe geführt und versteuert. Bei Photovoltaikanlagen bis 30 KW wurde das geändert.

Es wird mehr privates Kapital in erneuerbare Energien gefordert ( Klimawandel ). Als Kleinanleger in Windkraftanlagen muß ich Ausschüttungen als Gewerbe versteuern und Sozialabgaben abführen. Als Rentner vollen Beitrag mit ca. 18 % plus Steuer. Bei Photovoltaikanlagen bis 30 KW wurde das geändert, bei Windkraft nicht. Das motiviert nicht zu Investments in Grüne Energie, sondern als bestrafung für Kleinanleger. Oder ist ein Investment mit Vergünstigungen nur für Großanleger und Industrie gewünscht ??

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr. S.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag hat durchgesetzt, dass für kleine Solaranlagen, die auf dem Dach installiert werden, keine Gewerbe- und Einkommensteuer mehr abzuführen sind. Für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern liegt diese Grenze bei 30 kW. Für Mehrfamilienhäuser liegt die Grenze bei 15 kW pro Wohnung und maximal 100 kW. 

Moderne Windkraftanlagen hingegen haben eine Leistung von mehreren Megawatt. Ein einzelnes Windkraftwerk produziert also ein Vielfaches an dem Strom, die eine steuerbefreite PV-Anlage produziert.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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