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Frage von Sonja S. •

Frage an Katja Kipping von Sonja S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

ich schreibe Ihnen da Sie Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales sind.
ich bin von Geburt 1973 an Schwerbehindert, seit 1989 als voll erwerbsgemindert anerkannt und erhalte seit Einführung der Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung diese als Leistung.
Nun kann ich ja nichts für meine Spastik und dennoch darf ich mir diese spärlich Leistung nicht aufbessern , wie etwa ein Hartz IV Empfänger, der genausowenig bekommt. Warum ist die Höhe der Grundsicherung der von HArtz IV angeglichen worden?Warum darf ich mir nicht mehr als nur 35 Euro dazuerwirtschaften?Hartz IV Empfänger dürfen sich bedeutend mehr dazuverdienen. Als behinderter Mensch hat man auch höhere Ausgaben.Ich rauche nicht ich trinke nicht, habe aber 3 Kinder. Vom Grundsicherungsamt fühle ich mich behandelt wie ein Verbrecher! Es wurde nichts unversucht gelassen um mich aus dem GruSI Bezug zu verbannen.Das funtionierte nicht, also versucht man ständig mir Leistungen zu verwehren auf die ich Anspruch habe! Frau Kipping, finden Sie nicht daß es schon schlimm genug ist wenn man mit einer Behinderung leben muss? Muss man dann noch behandelt werden ,wie ein Arbeitsfähiger der nicht arbeiten will? Wäre es nicht fairer einem GruSi-Empfänger zu erlauben sich seine spärliche Leistungen etwas aufzubessern, nicht nur mit 35 Euro? Genauso mein Rentenanspruch.Warum ändert man die Gesetze nicht dahingehend daß von Geburt an Behinderte die voll Erwerbsunfähig sind schon früher und einfacher EU Rente beziehen können? Würden Sie sich als Behinderte freiwillig in den Bezug von Grundsicherung begeben? Ich glaube nicht. Síe wären eher froh wenn Sie eine Rente bekämen. Mit Grundsicherung ist man auch an Deutschland gefesselt, was mit einer Rente nicht so wäre. Wo bleibt da die Entscheidungsfreiheit?
Ich hoffe nun, daß meine Fragen nicht unbeantwortet bleiben.Ich warte auf eine verständliche Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
S. Schneider

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schneider,

die Grundsicherungen (Regelsätze) sind alle gleich hoch, weil sie alle die Aufgabe haben, das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. Das tun sie aber aus unserer Sicht derzeit nicht. Sie sind viel zu niedrig. Wir schlagen eine sofortige Erhöhung der Regelsätze auf 500 Euro und Erhöhung der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung vor. Nächste Wahlperiode wollen wir ein Konzept einer Mindestsicherung in Höhe von mindestens 1.050 Euro vorlegen. Behinderte können natürlich, wie jetzt schon, Sonderbedarfe geltend machen. Dazuverdienste sind auch jetzt schon über 35 Euro möglich. Schauen Sie bitte im § 82 SGB XII nach.

Unsere Auffassung ist, dass die Erwerbsminderungsrente grundlegender Verbesserungen bedarf (siehe der Antrag der LINKEN im Bundestag 17/10992, den ich Ihnen auch angehängt habe): Es sollen die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abgeschafft, die Zurechnungszeiten bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres verlängert, der Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtert sowie das Entstehen von Erwerbsminderungen weitgehend vermieden und die Rehabilitation und Wiedereingliederung von Erwerbsgeminderten verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping