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Katharina Schulze
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Frage von Willfried H. •

Frage an Katharina Schulze von Willfried H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schulze,

ich möchte in Ihre Antwort an Herrn Grund bezüglich des neuen Rundfunkbeitrages einhaken, da Sie sich leider auf Allgemeinplätze beschränken und in keinster Art und Weise auf die vorgebrachten Argumente eingehen.
Bitte erläutern Sie mir doch als einfachem Bürger, worin der Nutzen eines solchen Beitrages für unser demokratisches Gemeinwesen liegt, wenn ca. 40% der Bevölkerung (nämlich alle alleinstehenden Personen dieses Landes) eine Abgabe in doppelter oder dreifacher Höhe zahlen müssen gegenüber dem Rest der Bevölkerung (nämlich Ehepaare, Wohngemeinschaften, Ehepaare mit erwachsenen Kindern im Haushalt usw. usf.). Bei mir als einfachem und alleinstehendem Bürger erzeugt so etwas eher recht viel Neid gegenüber den anderen Mitmenschen. Und Wut und Frust auf Politiker, welche derart ungerechte Gesetze beschließen, gegen die man dann erst mit viel Zeit- und Kraftaufwand als einfacher Bürger durch die Instanzen unseres sogenannten Rechtsstaates muss. Ausgang offen, da ja, wie Sie sicher wissen, Richter nicht ganz so unabhängig sind wie oft propagiert, sondern Karriere, Versetzung usw. vom Wohlwollen des zuständigen Justizministeriums abhängt. Da will man als Richter ja auch nicht gern mit unbequemen Urteilen auffallen.
Meinen Sie, diese 40% durch diesen neuen Rundfunkbeitrag gegenüber dem Rest der Bevölkerung benachteiligten Bürger finden jetzt die Art und Weise, wie hier Demokratie gelebt wird, toll?
Und in dem Zusammenhang brennt mir eine weitere, ganz konkrete Frage auf den Nägeln. Und auch hierzu erwarte ich mir eine konkrete, auf die Frage eingehende Antwort.
Bekanntermaßen heißt es in §1 unseres Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Ich bin der Meinung, in unserer Gesellschaft und unserem Kulturkreis darf zur Würde des Menschen auch gezählt werden, dass man ein Dach über dem Kopf hat, sprich eine Wohnung hat. Wie sehen Sie das?

Es grüßt
Willfried Herrenberg

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Sehr geehrter Herr Herrenberg,

der Nutzen, den ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk für den gesellschaftlichen Diskurs hat, ist zunächst einmal unabhängig von der persönlichen Wohnsituation und dient durch Kontrolle der Regierung, Information und Meinungsbildung, der gesamten Bevölkerung. Was Sie daneben bei Ihrer Rechnung unterschlagen ist, dass von den laut Ihnen 60% nicht-alleinstehenden Personen auch vor der Neuregelung ein großer Teil nicht mehr und nicht weniger als alleinstehende Personen bezahlt haben, nämlich den Satz für ein Fernsehgerät, das dann beliebig viele Radios, internetfähige Geräte, etc. mit abdeckt. Durch das insgesamt gestiegene Beitragsaufkommen wird der Satz für den Einzelnen im Jahr 2014 voraussichtlich sogar sinken.

Und zu Ihrer zweiten Frage ein uneingeschränktes "Ja". Wenn Sie allerdings unterstellen wollten, dass der Rundfunkbeitrag durch die Bindung an den Wohnraum die Menschenwürde verletzt, müsste ich Ihnen widersprechen.

Mit den besten Grüßen,
Katharina Schulze

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