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Frage von Stefan L. •

Frage an Katharina Landgraf von Stefan L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Landgraf,

Sie sitzen zwar für unseren Landkreis im Bundestag, Ihre Stimme hat aber auch in Sachsen ein gewisses Gewicht.

Soeben ist in Justizkreisen des Freistaats Sachsen durchgesickert, dass das Kabinett ein sog. Tischarbeitsblatt vorliegen hat, in dem ein Gesetzesentwurf diskutiert werden soll der folgendes besagt:

1. Die Wochenarbeitszeit für Beamte des Freistaats Sachsen soll von 40 auf 42 Stunden erhöht werden.

2. Der Jahresurlaub für die Beamten soll um 5 Urlaubstage reduziert werden.

Nur zu Ihrer Information: Momentan gestaltet sich die Situation eines Richters bzw. Staatsanwalts in Sachsen wie folgt (trifft auch auf andere Beamte zu, wie z.B. Polizeibeamte).

Wöchentliche Arbeitszeit: ca. 50 - 70 Wochenstunden inkl. mindestens 1 Tag Wochenendarbeit pro Woche ohne Überstundenausgleich.

Abbau bzw. keine Neubesetzung von Stellen.

Verfassungswidrige Vorgaben von Seiten der Verwaltung bzgl. Erledigungszahlen bei den Richtern (diese schränken die richterliche Unabhängigkeit ein).

Enorm hohe Verantwortung in Beruf (es geht hier um Menschenschicksale!).

Massiver Rückgang des Reallohns über die letzten 15 Jahre während in der freien Wirtschaft die Reallöhne in den letzten 15 Jahren stark angestiegen sind. Eine verfassungskonforme Entlohnung der Richter ist nicht mehr gewährleistet. Ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG ist anhängig.

Das Weihnachtsgeld wurde für das Jahr 2011 und die nachfolgenden Jahre gestrichen (nachdem sich die Landtagsabgeordneten vorher das Weihnachtsgeld gezwölftelt und per Parlamentsbeschluss als Gehaltsbestandteil auf ihr entsprechdes Monatgehalt umgelegt hatten - damit nehmen die Landtagsabgeordneten aus Sachsen nicht an der Weihnachtsgeldkürzung teil). Alleinverdienende junge Richter mit Frau und 3 Kindern stehen dadurch kurz vor Hartz IV!!!

Die Art, wie im sächsischen Justizministerium mit den Beamten umgegangen wird ist nicht mehr tragbar!

Können Sie hier helfen und Ihren Einfluss geltend machen?

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Antwort ausstehend von Katharina Landgraf
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