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Antwort von Karolin Braunsberger-Reinhold
CDU
• 22.11.2023

Das Europäische Parlament ist keine Justizbehörde und daher nicht befugt, rechtliche Ermittlungen durchzuführen, Urteile zu erlassen oder von Gerichten der Mitgliedstaaten erlassene Urteile aufzuheben.

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