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Karl-Heinz Warnholz
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Frage von Klaus S. •

Frage an Karl-Heinz Warnholz von Klaus S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Warnholz!

Als Vorsitzender des Innenausschusses und die beste Hand der CDU, würde ich gerne von Ihnen wissen, wie Ihre Meinung dazu ist, dass die Polizei und die Feuerwehr bzw. Rettungsdienst ständig irgendwelche betrunkenen Patienten behandelt, nur weil es diese Flat-rate- Alkohol-Partys gibt.

- Wie oft müsste im letzen Jahr (2006)
- die Polizei
- die Feuerwehr
aufgrund dieser Partys ausrücken??
- Wie teuer ist dieser Einsatz jedes Mal?
- Wie oft müsste die Polizei im Jahre 2006 diese Art von Massen- Betrinkungsfesten beenden?
- Wer versagt Ihrer Meinung nach, wenn Jugendliche sich ins Koma trinken?
- Sehen Sie in den Jugendlichen, welche sich ständig in das Koma trinken, potenzielle Straftäter?

Ich freue mich auf Ihre wahrheitsgemäße Antwort.
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schneider

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

die von Ihnen angesprochenen Flatrate-Partys, auf denen in einem unbeschränkten Maße Alkohol auch an Jugendliche abgegeben wird, beschäftigt auch die CDU in Hamburg seit längerer Zeit. Die CDU-Bezirksfraktion Hamburg-Eimsbüttel hat bereits im Mai einen Antrag in der Bezirksversammlung gestellt, dass das zuständige Ordnungsamt des Bezirksamtes den Kontrolldruck auf die Wirtschaften erhöht.

Auch andere CDU-Bezirksfraktionen wollen nunmehr einen solchen Antrag stellen. Nach meiner Auffassung stellt die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche eine Gefahr oder gar Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Bezirksämter.

Die Bezirksämter können jedoch ausschließlich die bereits entstehenden Störungen beseitigen oder Gefahren vermeiden. Eine wirksame Bekämpfung gegen das von Ihnen benannte Koma-Trinken kann aber nur durch einen präventiven wie auch repressiven Ansatz verwirklicht werden. Die Familie und auch der Staat mit seinen Einrichtungen hat die Aufgabe die Jugend vor den Gefahren des Koma-Trinkens zu schützen. Wenn denn die Familie und auch die staatlichen Einrichtungen es nicht vermögen, die Jugend vor dem sog. Koma-Trinken abzuhalten, dann bedarf es eben auch des repressiven Einsatzes der Ordnungsämter der Bezirke.

Zu Berücksichtigen dabei ist auch die Auffassung des Arbeitskreises Gewerbe der Bundesländer, die in den sog. Flatrate-Partys einen Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gewerberecht sieht.

Die Anzahl der Einsätze und der damit möglicherweise entstehenden Kosten pro Einsatz, die im Zusammenhang mit den Flatrate-Partys stehen, lassen sich nicht derzeit nicht ermitteln.

Polizei und Feuerwehr führen hinsichtlich solcher Erscheinungen auch keine spezifischen Statistiken. Die jeweiligen Einsätze werden jeweils nach der Störung in die Statistik aufgenommen. Ruhestörung, Sachbeschädigung, Köperverletzung, Trunkenheitsfahrt, hilflose Person, etc. Die Flatrate-Party an sich stellt ja noch keinen Anlass dar, dass die Polizei und Feuerwehr ausrücken müssen.

Daher kann ich Ihnen auf Ihre Fragestellung auch keine belastbare Antwort geben. Einig werden wir beide aber sicher dahingehend sein, dass jeder Einsatz im Zusammenhang mit dem sog. Koma-Trinken, einer zuviel ist.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz