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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Ottmar M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag Herr Wellmann,
die Politik nimmt für sich in Anspruch, dem Bürger die Welt zu erklären.Als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses folgende Fragen an Sie: Vor dem Hintergrund des Referendums auf der Krim und dem Anschluß an Rußland wird behauptet, dieses sei völkerrechtswidrig und ein Vergleich mit der Abspaltung des Kosovo von Serbien sei falsch! Die NATO habe damals eingreifen müssen,um einen Völkermord zu verhindern und die UNO sei „nicht handlungsfähig“ gewesen.
Wenn die UNO „nicht handlungsfähig“ ist, wer legt dann überhaupt fest, ob irgendwo militärisch eingegriffen werden muß? Wer legt fest, ob die UNO „handlungsfähig“ ist oder nicht? Die USA haben 2003 den Irak angegriffen – ohne UN-Mandat! Das Ergebnis ist bekannt (s. wikileaks)! Wer hat die USA dazu legitimiert oder ermächtigt? Bundespräsident Gauck, Außenminister Steinmeier, Bundeswehrministerin von der Leyen forderten auf dieser sogenannten Münchener Sicherheitskonferenz in Konflikte „eher und entschiedener“ einzugreifen, um schlimmeres zu verhindern! Wer, Herr Wellmann, ist denn nun berechtigt, einzugreifen, wenn irgendwo Konflikte drohen und die UNO „gespalten“ oder „nicht handlungsfähig“ ist? Wer legt fest, wenn nicht die UNO, wann eingegriffen werden muß? Genauso stellt sich die Frage, warum Rußland sanktioniert wird, nicht aber Israel, welches trotz UN-Resolution und Kritik dieser sogenannten Internationalen Gemeinschaft den Siedlungsbau in der Westbank und Ost-Jerusalem fortsetzt? Schließt die deutsche Staatsräson die Akzeptanz von Völkerrechtsmißachtung ein?

O. Müller

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