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Karl A. Lamers
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Frage von Jean D. •

Frage an Karl A. Lamers von Jean D. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Lamers,
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht in Artikel 3 Absatz 3 geschrieben:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Jetzt stelle ich aber fest, dass es in unserem doch relativ fortschrittlichem Land ein Diskriminierungsverbot wegen Homo- und Transsexualität nicht in der Verfassung festgeschrieben ist.

Warum ist das so? Wichtiger: Warum ist das immer noch so? Hat ihre Partei vor, diese Ungleichheit zu beseitigen?

Und wie begründet ihre Partei dies?

Mit freundlichen Grüßen,
J. D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Homo- und Transsexualität.

Die Lebenssituation von homo- und transsexuellen Menschen in unserem Land hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert. Dennoch sind viele leider noch immer homo- und transphoben Anfeindungen, Übergriffen und Diskriminierungen ausgesetzt.

Im November vergangenen Jahres fand im Deutschen Bundestag eine Debatte zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)“ statt. Zu Recht hatte der damalige Redner für die Union, Dr. Volker Ulrich MdB, klargestellt, dass „unabhängig von der Frage, ob in Artikel 3 Grundgesetz ‚Sexuelle Identität‘ oder ‚Sexuelle Ausrichtung‘ steht –: Es muss die klare Botschaft von diesem Bundestag ausgehen, dass wir in unserem Land keine Diskriminierungen dulden, weil ein Menschen so oder so liebt oder diese oder jene sexuelle Identität oder Ausrichtung hat.“

Am 12. Februar dieses Jahres fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Einfügung des Merkmals sexuelle Identität im Grundgesetz (Änderung des Artikels 3 Absatz 3) statt, in der sich alle Sachverständigen für eine entsprechende Änderung der Verfassung ausgesprochen haben - auch die Sachverständigen, die meine Fraktion benannt hat.

Die öffentliche Anhörung am 12. Februar war ein wichtiger Beitrag für eine weitere offene und konstruktive Debatte.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB