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Karl A. Lamers
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Frage von Werner M. •

Frage an Karl A. Lamers von Werner M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Karl A. Lamers,

stimmt es, das die europäische Kommission ein europaweites Bankensicherungssystem plant, und dafür die jetzt bestehenden Rücklagen des deutschen Bankensicherungssystems anzapfen will? Es kann doch nicht sein, das Länder die bisher keine Vorsorge getroffen haben, von deutschen Banken und Sparkassen gestützt werden und die nationale Sicherung geschwächt wird. Hier sollen ausgerechnet Länder profitieren, die Deutschland in der Flüchtlingssituation die Solidarität verweigern. Sollte ein europaweites "solidarisches" Bankensicherungssystem eingeführt werden, wird das weitere europafeindliche Stimmungen in der Bevölkerung befeuern! Wie sieht die CDU die Begehrlichkeiten zu Lasten deutscher Sparkassen und Bankkunden?

Mit freundlichen Grüßen

Werner Mahieu

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mahieu,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. September zum Konzept einer europäischen Einlagensicherung.

Im Zuge Finanzkrise nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers in den USA und den darauf folgenden Verwerfungen an den Finanzmärkten wurde die Europäische Bankenunion konzipiert. Sie sieht eine weitergehende Integration der Finanzpolitik auf europäischer Ebene vor und soll aus drei Säulen bestehen: Bankenaufsicht, Bankenabwicklung und Einlagensicherung.

Die erste Säule – die Bankenaufsicht – ist bereits umgesetzt. Seit dem 4. November 2014 ist die Europäische Zentralbank die zentrale Bankenaufsichtsbehörde im Euroraum. Dazu hat sie weitreichende Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionierungskompetenzen erhalten.

Die zweite Säule betrifft den Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus. Im Dezember 2014 hat der Deutsche Bundestag die nationale Umsetzung der Regeln beschlossen. Der Mechanismus wird durch Beiträge des Bankensektors finanziert, so dass die geordnete Abwicklung von in Not geratenen Banken unter geringstmöglicher Belastung von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erfolgen kann.

Die dritte Säule betrifft die von Ihnen angesprochene Einlagensicherung. Bereits seit Juli gilt in allen EU-Staaten, dass im Fall einer Bankenpleite ein gesetzlich garantierter Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gilt. Darüber hinaus existiert von Seiten der Europäischen Kommission der Plan, die nationalen Systeme der Einlagensicherung im Fall von Bankenpleiten in ein europäisches System zu überführen.

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB hat im Rahmen des informellen Treffen der europäischen Finanzminister in diesem Monat klargestellt, dass deutsche Sicherungssysteme nicht für Bankenprobleme in anderen Euro-Staaten herangezogen werden sollen.

Mehrere Euro-Mitgliedsstaaten bauen gerade erst ihre Einlagensicherung auf. Die Idee, die Risiken dieser Staaten, die noch keine funktionierende Einlagensicherung haben, nun auf das deutsche Bankensystem und damit letztendlich auch die deutschen Sparerinnen und Sparer umzulegen, hat der Bundesfinanzminister deutlich zurückgewiesen.

Insofern kann ich Ihnen versichern, dass sich die CDU auch weiterhin gegen eine solche Maßnahme aussprechen und auf europäischer Ebene weiterhin für eine verantwortliche Fiskal- und Finanzpolitik eintreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers MdB