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Karin Timmermann
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Frage von Sabine C. •

Frage an Karin Timmermann von Sabine C. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Timmermann,

die Wohnraumverknappung ist das z. Zt. drängendste soziale Problem in Hamburg. Dennoch werden nach Auskunft des Mietervereins in unserer Stadt z. Zt. ca. 40.000 Wohnungen zweckentfremdet, d. h. sie stehen leer oder werden nicht für Wohnzwecke genutzt. Vielfach ist dies auf Sanierungsbedarf zurückzuführen. Leider fördert die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) jedoch Sanierungen nur in geringem Umfang. Sog. Ersatzneubauten, d. h. Neubauten, die nach vorherigem Abriss sanierungsbedürftiger Häuser neu errichtet werden, fördert die WK hingegen in siebenfacher Höhe (vgl. Kurzgutachten des Architektenbüros Plan R vom 12.11.12 auf der Grundlage eines Architektengutachten des Büros Dittert und Reumschüssel im Auftrag der VHW). Infolge dieses Missverhältnisses werden m. E. öffentliche Mittel fehlkanalisiert und darüber hinaus dem Markt über rel. lange Zeiträume Wohnungen entzogen: Sanierungen sind naturgemäß schneller durchführbar als Abriss- und „Ersatzneubau“-Vorhaben.

Meine Frage: Wie bewerten Sie das gegenwärtige Verhältnis von Sanierungsförderung zu „Ersatzneubau“-Förderung ? Falls Sie die Förderung sog. Ersatzneubauten überhaupt befürworten: Sollten aus Ihrer Sicht derartige Neubauten nur gefördert werden, wenn einem Vermieter trotz Sanierungsbemühungen in der Vergangenheit der Erhalt des Altgebäudes nicht mehr zuzumuten ist - oder auch, wenn der Vermieter infolge schuldhaft verursachten Sanierungsstaus Altgebäude nicht mehr gewinnbringend vermieten kann ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau Cirsovius,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.02.2013.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion teilt Ihre Auffassung, dass in Zeiten von großer Wohnungsknappheit etwas gegen Vermieter unternommen werden muss, die Wohnraum dauerhaft unvermietet leer stehen lassen oder diesen gar durch eine unerlaubte gewerbliche Nutzungen dem Wohnungsmarkt entziehen. Aus diesem Grund hat die SPD bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der eine Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes zum Ziel hat. Entsprechende Anträge wurden von uns auch schon in den vergangenen Jahren in die Bürgerschaft eingebracht, aber leider von dem damals CDU-geführten Senat wiederholt abgelehnt.

Der Antrag, der in den zuständigen Stadtentwicklungsausschuss überwiesen und dort diskutiert werden wird, soll u.a. die Verpflichtung der Vermieter normieren, Wohnungen, die länger als drei Monate leer stehen, gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen zu müssen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine höhere Personalausstattung in den Bezirken ein, damit Zweckentfremdungen von Wohnraum durch gewerbliche Nutzung oder Leerstand möglichst vermieden werden können. Auch eine Zwischenvermietungspflicht bei Bau- und Umbaumaßnahmen ist Thema der Gesetzesnovelle,

Wir sind uns bewusst, dass die Verschärfung der Wohnraumgesetzte allein nicht dazu führen wird, die Schwierigkeiten, die derzeit in Hamburg bestehen, um eine preiswerte Wohnung zu finden, zu beseitigen. Daher setzen wir uns auch dafür ein, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Nur so können wir langfristig zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beitragen. Deshalb haben wir uns bewusst dafür entschieden, möglichst viele Fördermittel in den Neubau zu stecken statt in Sanierungsmaßnahmen, da nur so das Angebot auf dem Wohnungsmarkt erhöht.

Dennoch sind aber auch die Maßnahmen, die wir im Rahmen der Gesetzesänderung anstreben, wichtig. Ihre Vermutung, dass Vermieter Wohnungen absichtlich leer stehen lassen, ist meiner Kenntnis nach aber nicht richtig. Leider ist es so, dass es Vermieter gibt, die durch eine unerlaubte gewerbliche Vermietung an Firmen oder Agenturen oder als Ferienwohnung an Touristen versuchen, mehr Geld zu verdienen, als dies mit einer normalen Wohnnutzung möglich wäre. Durch die angestrebte Personalaufstockung soll dieser verbotenen Zweckentfremdung konsequent entgegengewirkt werden.

Was Ihren Eindruck anbelangt, dass öfter ein Abriss und ein Neubau erfolgen statt einer Sanierung, so werde dies in Zukunft intensiver beobachten. Allerdings muss man den Vermietern auch gestatten, eine finanzielle Abwägung, gerade bei älteren Bauwerken vorzunehmen. Insbesondere die Nachkriegsbauten aus den Jahren 1950-1970 entsprechen heute bei Weitem nicht mehr den energetischen Standards. Auch die Fragen der Barrierefreiheit lassen sich bei Neubauten besser berücksichtigen. Und letztlich bietet sich bei einem Neubau ggf. eher die Möglichkeit mehr Wohnraum auf gleicher Fläche zu schaffen als bei einer Sanierung von Altbauten. Insofern ist ein Neubau nicht immer die schlechtere Alternative auch wenn er mehr Zeit in Anspruch nimmt als eine Sanierung.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Karin Timmermann
Abgeordnete der SPD-Bürgerschaftsfraktion