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Frage von Marinus S. •

Frage an Karin Roth von Marinus S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Roth,

ich bedanke mich für Ihre ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen vom 14.03.2007. Sie erinnern sich vielleicht, dass ich im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen insbesondere bei Zeitarbeitsfirmen die Formulierung >rechtsfreier Raum< benutzte - eine Formulierung, die Sie als unzutreffend zurückwiesen. Mich würde nun interessieren, ob Ihnen z.B. die beiden im ARD-Magazin FAKT ausgestrahlten Beiträge (02.07. 2007und 23.07.2007) zu diesem Thema bekannt sind, wonach ungesetzliches Verhalten wie Verweigerung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsgeld, Bezahlung von Mehrarbeit usw. "überall gängige Praxis" ist - eine Praxis, die die Arbeitsrechtlerin Marlene Schmidt von der Uni Frankfurt als "dreiste Verstöße gegen geltendes Recht" charakterisiert.? Schmidt : "Das Traurige ist, dass man ihnen (den Betroffenen) noch gar nicht mal vernünftig raten kann. Da es ja im Bereich privatrechtlicher Verträge keine staatliche Aufsicht gibt, muss der (Betroffene) versuchen, seine Ansprüche auf eigene Faust durchzusetzen. Und wenn der Arbeitgeber sich da stur stellt, dann bleibt ihm nur der Gang zu Gericht. Und da einen Anwalt zu finden, der ihn vertritt, wird im Regelfall schwierig sein, weil es einfach um geringe Streitwerte geht."

Aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung als Berater von Arbeitsuchenden kann ich Ihnen beliebig viele Beispiele nennen, die belegen, wie Arbeitnehmerrechte heutzutage mit Füßen getreten werden - und dass es sich dabei nicht, wie von interessierter Seite gerne behauptet wird, um Einzelfälle oder unrühmliche Ausnahmen, sondern um um systematisch betriebenen Rechtsbruch handelt.

Dass eine SPD, die solche Verhältnisse schön redet, für immer größere Teile ihrer ehemaligen Stammwähler nicht mehr wählbar ist, können Sie sicher nachvollziehen - auch welcher Eindruck entsteht, wenn einer der ehemals prominentesten Vertreter der SPD - Herr Clement - mittlerweile einer Zeitarbeitsfirma vorsteht .

M. Stark

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