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Jürgen Klimke
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Frage von Hermann R. •

Frage an Jürgen Klimke von Hermann R. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Klimke!

Wer bestimmt im Gesetzgebungsverfahren zu welchen Gesetzesvorlagen die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist ?

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Recht

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Recht,

ob die Zustimmung des Bundesrats zu einem Gesetzentwurf vonnöten ist, ist im Grundgesetz geregelt, im Wesentlichen in den Artikeln 70-76.

Einen interessanten und meiner Meinung nach Ihre Frage beantwortenden weiterführenden Artikel zum Gang der Gesetzgebung finden Sie z.B. hier: www.bund.de/nn_4220/Microsites/Deutsche-Demokratie/Parlament/Gesetzgebung/Gang-der-Gesetzgebung/Gang-der-Gesetzgebung-knoten.html__nnn=true

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke