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Jürgen Coße
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Frage von Bernhard D. •

Warum darf ausnahmslos jeder, ohne Einschränkungen, ein Bestattungsinstitut eröffnen?

Sehr geehrter Herr Coße,
Deutschland ist ein Land in dem nahezu alles gesetzlich geregelt ist. Leider ist es aber bis heute so, dass ausnahmslos in jeder ohne körperliche, geistige oder vor allem fachliche Einschränkungen, ein Bestattungshaus der eröffnen kann.
Alles was es dafür braucht sind 20€ für den Antrag beim zuständigen Gewerbeamt (zur Anmeldung).
Wenn man bedenkt, dass man als Bestatter beispielsweise Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Nachweis einer Sterbeurkunde stoppen kann, oder Zugang zu jeglichen Krankenhaus ohne Kontrolle erlangt, macht einen das stutzig.

Daher stellt sich mir die Frage warum es keinerlei Zugangsvoraussetzungen, und erst recht keine Meisterpflicht, zur Eröffnung eines Bestattungsinstitutes gibt.
Auch bei vorhandenen Unternehmen gibt es keine Pflicht eine Fachkraft oder gar einen Bestattermeister zu beschäftigen.

Warum wird die Politik hier nicht tätig?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist nicht so, dass es gar keine Regulierung gibt, jedoch obliegt diese den Bundesländern und nicht dem Bund.

Auf Bundesebene ist es in der Tat so, dass es sich um eine nicht-zulassungspflichtige Tätigkeit handelt. Spricht: man braucht keine Meisterprüfung für die Aufnahme eines Geschäftsbetriebs.

Es gilt hier also die Gewerbefreiheit. Allerdings kann die Meisterprüfung freiwillig gemacht werden und es gibt eine entsprechende Meisterprüfungsordnung. Viele Bestatter sind bei den IHK gemeldet und nicht bei der Handwerkskammer - sie fühlen sich also selbst gar nicht als Handwerker.

In dieser Gemengelage sehen wir derzeit daher keinen Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Coße

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