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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Jürgen Banzer von Wolfgang S. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Herr Banzer,

seit Wochen lesen wir in den Zeitungen, dass Banken und Sparkassen Kredite (sowohl notleidende als auch "ganz normal bediente" Kredite) verkaufen, und die Kreditnehmer sich mit Fremden, oft "Raibach" machenden Gläubigern herum schlagen müssen:

Bei Schuldnern, die nicht zahlen wollen, kann ich das ja verstehen - da hab eich auch nichts dagegen.

Wenn aber jemand definitiv nicht zahlen KANN, z.B. bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit,sieht das schon anders aus.

Und wenn der Kredit/das Darlehen auch noch ganz normal bedient werden, habe ich gar kein Verständnis dafür.

Hinzu kommt, dass z.B. im letzteren Falle eine Restschuld von 50.000 Euro verkauft wird mit allen Sicherheiten, z.B. einer Grundschuld von 100.000 Euro und die neuen Gläubiger alles daran setzen, den Vertrag schnell in eine "sicherheitenverwertbare" Position zu bringen, um dann durch eine Zwangsversteigerung die volle Grundschuldsumme zzgl. den möglichen Zinsen von einigen Jahren rückwirkend zu kassieren.

Ja selbst eine komplette Begleichung der Restschuld wird in solchen Fällen abgelehnt, da man ja durch die Grundschuld mehr als das Doppelte herausschlagen kann.

Dem müsste dringend ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb meine Frage:

Haben Sie in dieser Angelegenheit schon eine Aktivität auf Bundesebene angestoßen?

Wenn nein, sehen Sie das anders?

Sind Sie bereit, im Rahmen Ihrer ministeriellen Runden mit den anderen Justizministern und dem Bundesjustizminister hier etwas zu tun?

Falls das nicht in Ihr Ressort fällt, würden Sie sich trotzdem dafür einsetzen?

Sie sitzen meines Wissens in den Verwaltungsräten von zwei Sparkassen. Gibt es dort auch solche Praktiken ?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Wolfgang Schneider

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