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Jörg van Essen
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Frage von Conrad B. •

Frage an Jörg van Essen von Conrad B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Jörg van Essen,

eine heikle Frage als FDP Mann an Ihre geschätzte Adresse:

Sind die SHAEF - Gesetze noch gültig und haben wir deshalb immer noch keinen Friedensvertrag? Di 2 + 4 Verträge sind doch kein Garant für eigene Souveränität? Bitte geben Sie mir eine ungeschminkte Antwort, damit ich die Geschichte meines Landes seit 1914 und davor endlich richtig ordnen kann. Diese Frage muß nicht öffentlich gehandhabt werden und kann seitens der Moderatoren dieses Forums auch so an Ihre eMAIL-Anschrift weitergeleitet werden.

Mit den besten Grüßen aus Hamm, C. Bilkenboom

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bilkenboom!

Die von Ihnen aufgeworfene Frage wird häufig auch im Zusammenhang mit den sog. Feindstaatenklauseln (Artikel 53 und 107 der Charta der Vereinten Nationen) gestellt. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs sind danach auch ohne eine Ermächtigung des Sicherheitsrats zu Zwangsmaßnahmen gegen ihre damaligen Feinde – insbesondere gegen Deutschland, Japan und Italien – berechtigt, um die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staats zu verhindern.

Im "ABC der Vereinten Nationen" des Auswärtigen Amtes wird hierzu u.a. Folgendes ausgeführt: Nach Auffassung der Bundesregierung und der Völkerrechtsexperten sind die Feindstaatenklauseln spätestens mit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen im Jahr 1973 gegenstandslos geworden. Seitdem wurde die Bundesrepublik Deutschland dreimal in den Sicherheitsrat gewählt und hat während einer Sitzungsperiode den Präsidenten der Generalversammlung gestellt. Diese Tatsachen zeigen deutlich, dass die Bundesrepublik in den Vereinten Nationen die vollen Rechte eines gleichberechtigten Staats ausübt. Mit dem Inkrafttreten des so genannten „2+4-Vertrags“ gilt dies für das vereinte Deutschland erst recht. Der „2+4-Vertrag“ beendet abschließend die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Siegermächte in Bezug auf Berlin und Deutschland.

Die vollständigen Ausführungen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Broschueren/ABCVN.pdf

Gerne stehe ich auch für Rückfragen zur Verfügung. Ich bitte Sie aber dann, sich direkt mit meinem Büro in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion