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Jörg Rohde
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Frage von Ingrid M. •

Frage an Jörg Rohde von Ingrid M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rohde,

Es ist geplant Langzeitarbeitslose für die Pflege von Demenzkranken in einem 4-wöchigen Kurs ( 160 Std. ) zu schulen.

Welchen Tariflohn halten Sie für angemessen ?

Wird der Tariflohn für Pflegeassistenten über oder unter dem vom DGB geforderten Mindestlohn ( 7,50 € ) liegen ?

Es gibt ca. 35.000 arbeitslose Altenpfleger/in. Ist geplant arbeitslose & ausgebildete Altenpfleger als "Pflegeassistenten für Demenzkranke" einzusetzen ?

Wenn ja, erhalten Sie dann den Tariflohn für Altenpfleger ?

Wenn nein, nach welchem Tarif werden "Pflegeassistenten" bezahlt ?

Wie hoch wird die durchschnittliche Rente eines Pflegeassistenten sein?

Es gibt mehrere Untersuchungen, dass 1 € Kräfte reguläre Stellen ersetzen. Wie ist Ihre Meinung hierzu, besteht die Gefahr, dass Pflegeassistenten reguläre Stellen ersetzen werden?

Die Gesellschaft driftet auseinander, Armut, Altersarmut, Kinderarmut etc. nimmt zu.
Welche Maßnahmen unterstützen sie, um der explodierenden Armut entgegenzuwirken bzw. um der Bevölkerung welche entweder in "prekären Arbeitsverhältnissen / Niedriglohnsektor / 1 € job / MInijob arbeiten oder auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind wieder die Teilhabe zu ermöglichen ?

Danke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den Themen Pflege und Armut.

Die Idee der Betreuung Demenzkranker durch Langzeitarbeitslose stammt nicht von der FDP, sondern aus den Reihen der Regierungskoalition. Nach unserem Wissen liegen noch keine detaillierten Pläne zu diesem Thema vor. Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihren konkreten Fragen zu diesem Vorschlag an die Abgeordneten von CSU, CDU und SPD.

Der richtige Weg zur Vermeidung von Armut ist die Einführung des Liberalen Bürgergeldes, das den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft Rechnung trägt. Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe soll der Sozialstaat jedem Bürger die Chance sichern, so weit wie möglich aus eigener Kraft ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Um diese Prinzipien wieder in Kraft zu setzen, muss das gesamte Sozialsystem modernisiert werden: Möglichst alle steuerfinanzierten sozialen Hilfen des Staates müssen auf die Bedürftigkeit der Bürger ausgerichtet, pauschaliert und in einem Universaltransfer, dem Bürgergeld, zusammengeführt werden. Darüber hinaus wird das Bürgergeld mit der Einkommensteuer zu einem Steuer-Transfer-System aus einem Guss verbunden. Steuern und soziale Hilfen werden im Finanzamt miteinander verrechnet. Bürger mit höherem Einkommen zahlen Steuern an das Finanzamt, Bürger mit niedrigem oder gar keinem Einkommen bekommen das Bürgergeld als eine negative Einkommensteuer ausbezahlt.

Durch die Zusammenfassung der verschiedenen steuerfinanzierten Sozialleistungen und durch Pauschalierungen wird das Sozialsystem für die Bürger überschaubar und transparent. Zudem wird ausgeschlossen, dass staatliche Hilfen zu Unrecht mehrfach in Anspruch genommen werden können.

Das Bürgergeld setzt das Leistungsprinzip auch im Niedriglohnbereich wieder in Kraft: Derjenige, der arbeitet, bekommt spürbar mehr, als derjenige, der nicht arbeitet. Dafür bedarf es fairer und zugleich durchschaubarer Hinzuverdienstmöglichkeiten. Diese müssen so ausgestaltet werden, dass sie Arbeitslose zur Aufnahme einer Beschäftigung aktivieren.

Durch das Bürgergeld wird die Nachfrage Arbeitsloser und das Angebot der Unternehmen an Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich gesteigert. Aus Sicht des Arbeitnehmers wird ein für ihn nicht existenzsichernder Lohn durch das Bürgergeld ergänzt und somit attraktiv. Arbeitgeber werden - die notwendige Lohnöffnung der Tarife vorausgesetzt - vermehrt Arbeit für nicht oder gering qualifizierte Bürgergeldempfänger anbieten, deren Arbeitskraft eine nicht existenzsichernde Wertschöpfung hat.

Mit freundlichem Gruß

Jörg Rohde MdB