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Jörg-Otto Spiller
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Frage von Cemal A. •

Frage an Jörg-Otto Spiller von Cemal A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Spiller,

ich möchte ihnen folgende Darstellung zu kommen lassen und hoffe eine Antwort von Ihnen zu erhalten.Konjunktur-ProgrammeDen Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen für Handwerksleistungen von bisher 600,00 € auf 1.200,00 € zu erhöhen ist der richtige weg. Längerfristig Jedoch sollten spürbare Steuersenkungen das Ziel sein, sowie die Senkung der Krankenkassenbeiträge.Handwerksleistungen sollten generell nur mit 7% versteuert werden, so würde legale Arbeit wieder attraktiv werden,  Schwarzarbeit nicht mehr interessant sein. Momentan muss legale Arbeit gegen Schwarzarbeit konkurrieren.Fachfirmen würden mehr Aufträge erhalten. Bekanntermaßen bedeutet eine Zunahme von Aufträgen im Handwerk, dass  Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Industrie muss dann mehr produzieren, der Absatz der Produkte steigt automatisch. Das wiederum bedeutet weniger Arbeitslose und mehr Einzahler in die Sozialkassen. Mehr Mitbürger, die in Arbeit stehen und dadurch sich wieder mehr leisten können führen dazu, dass die Wirtschaft angekurbelt wird.Es würden wieder Autos gekauft, Häuser gebaut usw. Somit wäre auch den Konzernen geholfen, die jedoch für sich die Kostenstruktur intern unter die Lupe nehmen müssten.Bei staatlichen Investitionen an Konzerne und Großunternehmen  besteht die  Gefahr, dass die getätigten Investitionen verpuffen. Beispiele gibt es genug.Was nützt es, wenn Konzerne finanzielle Hilfe vom Staat erhalten aber die Kaufkraft der  Bürger nicht ausreicht um deren Produkte zu kaufen. Der Bürger braucht mehr Geld um es auch ausgeben zu können. Wie ist Ihre Einschätzung dazu? 

Mit freundlichen Grüßen
C. Ates Malermeister

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ates,

leider komme ich erst heute dazu, Ihnen auf die Zuschrift zu antworten, die Sie am 25. Dezember über "abgeordnetenwatch" an mich gerichtet haben.

Es freut mich, dass Sie die am 1. Januar in Kraft getretene Ausweitung des Steuerbonus für reguläre Handwerkerleistungen in Privathaushalten begrüßen. Die Regelung ist noch großzügiger, als von Ihnen angedeutet. Der Bonus für Handwerkerleistungen wird getrennt von dem Bonus für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt. Das Geltendmachen von Aufwendungen für Dienstleistungen mindert also nicht den Bonus für Handwerkerleistungen oder umgekehrt.

Wie sieht die Regelung (wer nachlesen will: siehe § 35a Einkommensteuergesetz) genau aus? Wer für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in der von ihm genutzten Wohnung -egal ob gemietet oder selbst genutztes Eigentum- Handwerker beauftragt, erhält auf Antrag 20% der Arbeitskosten vom Finanzamt zurück, und zwar bis zu 1.200,--EUR im Jahr. Damit sind also Arbeitskosten bis zu 6.000,--EUR begünstigt statt zuvor bis zu 3.000,--EUR.

Besonders wichtig: Es handelt sich nicht um einen Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen, sondern von der Steuerschuld. Man muss also kein Großverdiener sein, um von dem Bonus etwas zu haben. Auch der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer oder der pensionierte Lehrer, der für Renovierungsarbeiten in seiner Mietwohnung einen Malerbetrieb beauftragt, spart 20% der Arbeitskosten.

Ein Hauptzweck der Bonusregelung ist die Stützung des regulären Handwerks und damit zugleich die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Daher werden im Gesetz ausdrücklich zwei Bedingungen genannt: Den Bonus gibt es nur, wenn der Handwerker eine Rechnung ausgestellt und der Kunde sie ihm nicht bar auf die Hand, sondern durch Überweisung auf sein Konto bezahlt hat. Das Handwerk soll gefördert werden- nicht dessen schwarze Schafe.

Die Bonusregelung, sehr geehrter Herr Ates, finde ich viel besser als die immer wieder einmal vorgetragene Idee, Handwerkerleistungen nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen.

Für Ihre Firmenkunden, die selbst mehrwertsteuerpflichtig sind, ist der Mehrwertsteuersatz, den Sie ihnen berechnen müssen, unwichtig. Denn für diese Kunden sind die Mehrwertsteuerbeträge, die in Ihrer Rechnung stecken, Vorsteuern, die sie beim Finanzamt mit den Mehrwertsteuerbeträgen, die sie selbst abzuführen haben, verrechnen können.

Für die privaten Haushalte in Ihrer Kundschaft, die ein mehr oder weniger mittleres Einkommen haben, wäre der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Handwerkerleistungen in aller Regel ungünstiger als die heutige Bonusregelung. Von der Kompliziertheit, mit zwei Steuersätzen rechnen zu müssen (Materialkosten 19%, eigene Leistungen 7% und dazwischen jede Menge Abgrenzungsprobleme) will ich gar nicht reden.

Eine Bemerkung noch zur Konjunkturstützung insgesamt : Ein Kernstück des Anfang dieses Jahres beschlossenen "Konjunkturpaketes II" sind öffentliche Investitionen und dabei insbesondere die vom Bund stark geförderten Maßnahmen zur Sanierung- insbesondere der energetischen Sanierung- von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden der Städte und Gemeinden. Allein in Berlin stehen dafür in diesem und im nächsten Jahr 632 Millionen EUR. zur Verfügung. Den Handwerksbetrieben vor Ort und in der Region wird das helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jörg-Otto Spiller