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Jörg-Otto Spiller
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Frage von Klaus G. •

Frage an Jörg-Otto Spiller von Klaus G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Spiller,

mein Anliegen betrifft Sie als Bundestags-Abgeordneten und SPD-Regierungsmitglied aus dem Wahlkreis Berlin-Mitte in doppelter Funktion. Und bitte verweisen Sie jetzt nicht auf EU-Rechts-Vorgaben.

Vor 2 Jahren sind wir von Bayern nach Berlin umgezogen und haben eine Eigentums-Wohnung mit Kfz-Stellplatz im schönen Hansa-Viertel erworben. Unser zweites "Zuhause" ist unser kleines 3.5 to-Wohnmobil. Unseren PKW haben wir zu Gunsten eine BVG-Monatskarte abgeschafft. Jetzt müssen wir wohl, den Bundes- und Berliner Vorgaben zu Folge, auch unser Wohnmobil abschaffen, weil auch für viel Geld eine Nachrüstung nicht in dem Maße möglich ist, um die Anforderungen für Kennziffer ...51 und Sonder-Kfz Wohnmobil über 2.8 To gerecht zu werden.

Sie können Sich vielleicht vorstellen, daß wir mit dem Wohnmobil nur sehr selten innerhalb der Berliner Umweltzone unterwegs sind. Andererseits ist es kaum möglich, zu jeder Reise das Inventar, die komplette Camping-Ausrüstung und den Hund zu einem Abstellplatz im Außenbezirk hin- und herzufahren (womit denn auch?) Eine Ausnahme-Regelung für privat genutzte Wohnmobile ist derzeit nicht vorgesehen. Die Senatsverwaltung verweist auf Bundes-Gesetz. Wie stehen Sie dazu? Wäre eine Ausnahme-Regelung für privat genutzte Wohnmobile (ggf. mit Km-Einschränkung wie für Oldtimer) mit Wohnsitz der Besitzer innerhalb der Berliner Umweltzone und Maßgabe der maximal möglichen Umrüstung für Feinstaub- und Umwelt-Vorsorge nicht sinnvoll? Wir sind ja keine Millionäre, die sich so ein Fahrzeug alle paar Jahre nach Gesetzes-Lage neu kaufen können.

Ich erwarte jetzt keine Antwort, daß Sie persönlich das Bundes-Gesetz oder die Verordnung der Senats-Verwaltung nach meinen Intentionen ausgehebelt haben. Andererseits kenne ich keinen besseren kompetenteren Ansprechpartner als Sie.
Mit der Bitte um baldige Antwort
Ihr Klaus Geis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Geis,

für Ihre Frage danke ich Ihnen.
Ziel der Umweltzonen ist es, die Schadstoffbelastung durch den Verkehr zu verringern und damit den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Viele Städte in Deutschland wie Augsburg, Essen und Bochum haben daher Umweltzonen geplant und regeln auch die entsprechenden Fahrverbote. - Sie haben nach §1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung die Möglichkeit, bei besonderen Individualinteressen Befreiungen von Fahrverboten zu erteilen. Das Land Berlin sieht für Wohnmobile allerdings keinerlei Ausnahmegenehmigungen vor. Ich kann Ihnen Ihren bisherigen Kenntnisstand nur bestätigen und empfehle Ihnen, Ihr Wohnmobil außerhalb der Umweltzone abzustellen und mit Hilfe von Freunden und Familie eine Urlaubsreise vorzubereiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller