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Jörg-Otto Spiller
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Frage von Karin T. •

Frage an Jörg-Otto Spiller von Karin T. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Spiller,
ich bin 54 Jahre alt, wurde aus betriebsbedingten Gründen gekündigt und war ab 01.07.2008 arbeitslos. Während dessen habe ich mich auf eine Existenzgründung vorbereitet. Ich besuchte Seminare und belegte beim Businessplanwettbewerb 2009 Stufe II, Platz 19. Da ich mich im Einzelhandel selbständig machen wollte, hatte ich Vor- Order-Termine für Warenbezug zu beachten. Das setzte den Gewerbestatus voraus. Deshalb habe ich mich in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit ab 17. September 2009 gewerblich nebenberuflich selbständig gemeldet. Der Status der Arbeitslosigkeit blieb erhalten, wenn nicht mehr als unter 15 Stunden nebenberuflich gearbeitet werden. Durch Rundungsfehler tauchen in meinen Meldungen mehrmals genau 15 Stunden auf, statt maximal 14,99. Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, hatte ich nicht, da sie nur einem Formerfordernis diente. Ich hatte erhebliche Vorgründungkosten, da ich Ware kaufen und Investitionen tätigen musste. Ab 15. 05. 2009 habe ich mich aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet und das Teilgewerbe in ein Vollgewerbe umgemeldet. Die Eröffnung meines Ladens war am 15. 06. 2009. Jetzt ist der Agentur für Arbeit aufgefallen, dass ich seinerzeit in meinen Stundenabrechnungen statt max.14,99 Wochenstunden mehrfach 15 Wochenstunden eingetragen habe und fordert das gesamte Arbeitslosengeld zurück und die SV-Beiträge. Mein Widerspruch zu den Bescheiden wurde nicht anerkannt und ein persönliches Gespräch wurde mir verwehrt. Damit ist meine Existenzgründung zunichte gemacht und steht vor dem Ruin. Mit Pfändung wird gedroht. Ich frage Sie, sehr geehrter Herr Spiller, sehen Sie nicht auch, dass hier Formalismus in vollendeter Form betrieben wird? Kann es möglich sein, dass Existenzgründer wegen eines so geringen Formfehlers, der in der Größenordnung von einer Sekunde liegt, in den Ruin getrieben werden? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das gewollt ist. Bitte helfen Sie mir.
Mit besten Grüßen
Karin Thiele

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Thiele,

leider komme ich erst jetzt dazu, Ihnen auf o.g. Anfrage zu antworten. Ich denke hier bei abgeordnetenwatch ist nicht der richtige Ort, Ihr konkretes Problem mit der Arbeitsagentur zu erörtern. Ich schlage Ihnen vor, sich in meinem Wahlkreisbüro zu melden und einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren (Tel. 030 - 4692125). Dort können wir Ihnen sicher eine Hilfestellung bei der Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur geben,

mit freundlichen Grüßen

Jörg-Otto Spiller

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.