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Joachim Mertes
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Frage von Nils G. •

Frage an Joachim Mertes von Nils G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Mertes,

seit fast 20 Jahren wird die Reaktivierung der Bahnstrecke Langenlonsheim – Flughafen Hahn im Schienenpersonennahverkehr angekündigt. Immer wieder wird das Vorhaben seither verschoben. Ein schienengebundener Nahverkehr ist eine Bereicherung für die Region und eine Aufwertung für die Orte entlang der Strecke.

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es:
„Die Reaktivierung von Schienenstrecken ist ein wichtiger Bestandteil des Zukunftskonzeptes Rheinland-Pfalz-Takt 2015. Bei der Reaktivierung der Hunsrückbahn von Langenlonsheim zum Flughafen Hahn werden wir die Verbesserung der regionalen Erschließungsfunktion prüfen. Die derzeitige Umsetzung wird fortgesetzt. […]Um die Option zur Reaktivierung von Strecken auch in Zukunft zu erhalten, gilt der Grundsatz: „Trassensicherung vor Entwidmung“.
Trotzdem gibt es derzeit keine verlässliche Aussage darüber, wann der erste Zug zum Flughafen fährt. Stattdessen wurde ein unnötiges Planfeststellungsverfahren für die Gesamtstrecke eingeleitet. Da die Strecke aber unter Bestandsschutz steht, hätte es ausgereicht, ein solches Verfahren nur für die neuen zweigleisigen Abschnitte zu eröffnen. Man hat den Eindruck, die Landesregierung bemüht sich, möglichst viele Klagen und Einsprüche zu dem Vorhaben zu provozieren. Werden über ein Planfeststellungsverfahren die Hürden für eine Reaktivierung so hoch gesetzt, dass das Projekt unwirtschaftlich wird, kann die Politik das Ganze schließlich gesichtswahrend beerdigen.

Wie stehen Sie zu dem Planfeststellungsverfahren der Bahn zum Hahn? Welche Schwierigkeiten sehen Sie und wie können diese gelöst werden? Und vor allem: Kann das Planfeststellungsverfahren zu einem Ausstieg aus dem Projekt führen? Wann und wohin fährt der erste planmäßige Zug im Hunsrück? Gilt im Falle eines Ausstieges oder einer Teilrealisierung weiterhin der Grundsatz „Trassensicherung vor Entwidmung“? Gilt dieser Grundsatz auch für die Strecke "hinter dem Hahn" nach Hermeskeil?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Göttert,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen zitierten Festlegungen im Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Reaktivierung der Hunsrückbahn werden von der Landesregierung so angegangen wie sie beschrieben sind. Vermutungen Ihrerseits möchte ich nicht kommentieren.
Weitere Nachfragen werden daran nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Mertes