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Joachim Lohse
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Frage von Ottmar H. •

Frage an Joachim Lohse von Ottmar H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Senator,

beim Bürger entsteht der Eindruck, dass Teile Ihrer Verwaltung wirtschaftliche Interessen und den eigenen Ermessensspielraum wichtiger nehmen als das Recht. Im Bebauungsplan für die Bebauung an der Oberschule Ronzelenstraße ist eine maximale Gebäudehöhe von 10,50 m festgelegt. Nachdem Anwohner noch während der Bauphase (!) auf eine deutliche Bauhöhenüberschreitung hingewiesen hatten, ohne dass die Bauaufsicht eingeschritten wäre, räumt diese nun ein, dass der dort errichtete Stadtvillenkomplex die im Bebauungsplan festgelegte Maximalhöhe um bis zu 89 cm überschreitet. In der Kommunikation mit Anwohnern berief sich die Bauaufsicht ausweichend auf eine "Betrachtung der städtbaulichen Situation", in der "keine negativen Auswirkungen" festzustellen seien; daher sehe man "keine Notwendigkeit für ein behördliches Einschreiten". Der eingelegte Widerspruch wurde abgelehnt: Es liege "im Ermessen" der Bauaufsicht, wegen der Höhenüberschreitung Sanktionen festzusetzen oder nicht. Es in diesem Fall nicht zu tun, sei rechtmäßig. Zur Erinnerung: Die Bürgerschaft hatte den Bebauungsplan erst beschlossen, nachdem die Deputation aufgrund der im Beteiligungsverfahren von Ortsbeirat, Verbänden und Bürgern vorgetragenen Einwände wiederholt (!) die Beschlussvorlagen Ihres Ressorts zurückgewiesen und dadurch u. a. eine Absenkung der max. Gebäudehöhe von 11,5 m auf 10,5 m erwirkt hatte. Etwa diesen fehlenden Höhenmeter hat sich der Investor durch Missachtung der Bebauungsplan-Festlegungen zurückgeholt - mit mindestens nachträglicher Billigung Ihrer Bauaufsicht. Dass uns der Rechtsweg offensteht, dass wissen wir. Aber alles was Recht ist - uns interessiert Ihre politische Bewertung: Soll es, Herr Senator, wirklich im Ermessen Ihrer Verwaltung liegen, ob ein einstimmiger Beschluss der Bremischen Bürgerschaft Konsequenzen hat oder nicht? Wozu dann noch Bebauungspläne und Beteiligungsverfahren?

Mit freundlichem Gruß
O. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

die von Ihnen gestellte Frage ist keine politische, sondern eine rein rechtliche Frage. Dass Sie die Entscheidung meiner Behörde nicht teilen, bedaure ich. Wir haben auf mehreren Wegen versucht Ihnen die Sichtweise der Bauordnung zu erläutern. Das Handeln meiner Mitarbeiter basiert auf Grundlage des geltenden Rechts, d.h. der Bremischen Landesbauordnung und unter Heranziehung der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Ich bitte um Verständnis, dass an dieser Stelle aus Datenschutzgründen nicht im Detail auf diesen Fall eingegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lohse