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Jan Schröder
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Frage von Holger S. •

Wie stehen Sie zu der von Frau Faeser angekündigten, und aus Sicht vieler Experten unnötigen erneuten Verschärfung des Waffenrechts?

Die von Frau Faeser geplante erneute Verschärfung des Waffenrechts zielt insbesondere auf die frühzeitige Erkennung von psychisch Kranken in dem Reihen der legalen Waffenbesitzer ab. Insbesondere soll der kreis der zwingend abzufragenden Behörden und Stellen erweitert werden, obwohl schon jetzt teilweise monatelange Verzögerung bei der Antragstellung durch fehlende Abfrageverfahren entstehen und die Mitarbeiter/-innen der Waffenbehörden stark überlastet sind.
Gerade in Niedersachsen besteht mit dem § 34 NPsychKG bereits jetzt die Möglichkeit, dass der Sozialpsychiatrische Dienst oder die Unterbringungseinrichtung die jeweils zuständige Behörde über eine Gefährdung unterrichtet, jedoch ist dies nur eine kann-Regelung. Hier würde eine recht einfach Änderung ausreichen, um Personen, die infolge ihrer Krankheit oder Behinderung sich oder andere durch den Umgang mit Waffen gefährden könnten zu identifizieren und ihnen die Waffen zu entziehen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich stehe der geplanten Änderung des Waffengesetzes positiv gegenüber. Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass zum einen keiner an Waffen kommen soll, der politisch radikalisiert ist. Und/oder zum anderen psychisch so schwer krank ist, dass er für sich oder andere eine Gefahr darstellt.

Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung des § 34 NPsychKG wäre ein möglicher Ansatz, jedoch handelt es sich beim Waffengesetz um ein Bundesgesetz, das bundeseinheitliche Standards festlegen soll. Beim NPsychKG handelt es sich hingegen um ein Landesgestz. Die von Ihnen ins Spiel gebrachte Änderung hätte somit nur Auswirkungen auf die Vorgehensweise im Bundesland Niedersachsen.

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