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Frage von Angelika H. •

Frage an Jan Mücke von Angelika H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Mücke,

die Europäische Union muß bis 2045 rund 100 Milliarden Euro für die Pensionen ihrer Beamten aufbringen. Das geht aus einer internen Studie des EU-Statistikamtes Eurostat hervor. Ihre jährlichen Pensionsausgaben werden sich von gegenwärtig rund einer Milliarde auf 2,5 Milliarden Euro verdoppeln.
Hintergrund der gestiegenen Pensionslasten ist die Neueinstellung zahlreicher Beamter während der Osterweiterung. Es werde daher in den kommenden Jahrzehnten auch mehr Pensionäre geben, äußerte EU-Sprecher Michael Mann gegenüber der Welt.
Frühpensionäre kassieren im Durchschnitt 5.000 Euro.
Laut der Studie steigt die Zahl der Pensionsempfänger im Jahre 2046 von derzeit 17.500 auf 38.500 an. Ihnen steht nach 35 Dienstjahren ab einem Alter von 63 die Höchstpension von 70 Prozent des letzten Gehalts zu.
Trotz einer Pensionsreform im Jahre 2004 gewährt die EU-Kommission einem Teil ihrer ehemaligen Beamten immer noch eine abschlagsfreie Frühpension. Im Durchschnitt kassiert jeder Frühpensionär monatlich rund 5.000 Euro Ruhestandsgelder.
Erst im August war bekannt geworden, daß die EU-Kommission bis 2011 eine dreifache, teilweise rückwirkende Gehaltserhöhung für die aktiven Beamten plant.
Zur Zeit laufen viele Sparmaßnahmen in den Kommunen und die Angst geht um vor weiteren finanziellen Einschnitten. Werter Herr Mücke, werden diese statistischen Daten und Prognosen aus Brüssel unter den Bundestagsabgeordneten bekanntgemacht, da ja Deutschland einen großen Teil der Erhöhung der Diäten tragen muß? Welche Konsequenzen entstehen für unseren Staatshaushalt?

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Hörner

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hörner,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.09.2010 zum Thema Pensionslasten für EU-Beamte, in der Sie Bezug auf eine Studie des EU-Statistikamtes Eurostat nehmen.

Nach Informationen aus dem Bundesministerium der Finanzen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Artikel 83 des Statuts für die Beamten der Europäischen Union sieht vor, dass die Versorgungsleistungen für die ehemaligen europäischen Beamten aus dem Haushalt der Europäischen Union gezahlt werden. Deutschland und die weiteren Mitgliedstaaten gewährleisten einen wesentlichen Teil dieser Leistungen gemeinsam nach dem für die Finanzierung des Haushalts der EU festgelegten Verteilungsschlüssels. Derzeit trägt Deutschland ca. 20% des EU-Haushaltsvolumens zum Haushalt der Europäischen Union bei.

Da Deutschland größter Nettozahler der EU ist, setzen wir uns seit Jahren intensiv für die Begrenzung des Beitrags zum EU-Haushalt ein. Dazu gehört auch eine Beschränkung der Verwaltungsausgaben der Europäischen Union, zu welchen die Ausgaben für die Versorgung der EU-Beamten gehören. Ansatzpunkte für eine Eindämmung der zukünftigen Versorgungslasten sind zum einen eine Reform des Dienstrechts der EU-Beamten und zum anderen eine Begrenzung des Personalhaushalts der EU. Leider liegt das Initiativrecht für Änderungen im EU-Beamtenrecht aber bei der Europäischen Kommission.

Darüber hinaus ist 2004 das Statut der EU-Beamten reformiert worden. Unter anderem wurde das Pensionsalter von 60 auf 63 Jahre angehoben.

Ich stimme Ihnen zu, dass angesichts der weiter steigenden Versorgungslasten eine weitergehende Reform des Dienstrechts unausweichlich ist. Deswegen hat sich die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die bestehenden Regelungen an die demografische Entwicklung und die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten angepasst werden. Darüber hinaus ist die Bundesregierung bestrebt, einen weiteren Personalaufwuchs der EU-Institutionen zu vermeiden.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke