Portrait von Jan Mücke
Jan Mücke
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jan Mücke zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frank N. •

Frage an Jan Mücke von Frank N. bezüglich Finanzen

Werter Herr Jan Mücke

Die Diskussion über die sogenannten Steuer CDs und damit über die Steuerhinterziehung ist wieder einmal entbrannt. Es ist auch richtig, das Menschen an den Staat zur Erfüllung der Staatsaufgaben Steuern zahlen müssen,
Ich habe nun aber ein Problem, Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand, mit einer Hintertür der sogenannten "AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung".
Ich finde diese Anordnung muss dringend abgeschafft werden. Es ist und bleibt auch nach einer Selbstanzeige ein Straftatbestand. Diese Anordnung hilft doch hauptsächlich den Klientel der FDP, also den Besserverdienenden, welche Ihr Vermögen ins Ausland transferieren können.
Ich bin dafür das bei Steuerhinterziehung ab einer gewissen Summe dringend eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung her muss.
Meine Frage an Sie:
Wie sehen sie dieses Problem.

Danke
Frank Neumann

Portrait von Jan Mücke
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Selbstanzeige bei
Steuerhinterziehung.

Zunächst möchte ich Ihrer Aussage widersprechen, bei der "Klientel" der
FDP handele es sich um die Besserverdienenden. Die FDP versteht sich als
Partei aller Bevölkerungsschichten und richtet ihre Politik auch danach
aus. Der Erfolg gibt ihr recht: Die Liberalen konnten bei der
Bundestagswahl 2009 deutliche Stimmenzuwächse bei allen statistisch
ausgewerteten Gruppen erzielen.

Ich teile Ihre Auffassung, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt
darstellt und mit Nachdruck verfolgt werden muss. Wer seinen
Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, profitiert auch von den vielfältigen
Leistungen des Staates. Es ist völlig inakzeptabel, wenn sich Einzelne
ihren gesetzlichen und moralischen Verpflichtungen zu Lasten der
Gesellschaft entziehen wollen.

Gleichwohl halte ich die Abschaffung der Straffreiheit nach einer
Selbstanzeige für nicht sachgerecht. Entscheidend ist, dass der
Steuersünder hierbei einen Sachverhalt zur Anzeige bringt, der sonst
möglicherweise nicht hätte ermittelt werden können. Damit der
Steuerpflichtige straffrei bleibt, muss er alle im Zusammenhang mit der
anschließenden Steuerfestsetzung notwendigen Daten bekanntgeben. Ihn
treffen weitreichende Mitwirkungspflichten, die eine Steuerfestsetzung
unter Umständen erst ermöglichen. Eine lückenlose Aufklärung ist hierdurch
deutlich wahrscheinlicher als wenn die Behörden aufgrund eigenes
festgestellten Anfangsverdachtes ein Steuerstrafverfahren einleiten. In
diesem Fall stehen dem Beschuldigen sämtliche Rechte der
Strafprozessordnung zu, worunter auch das Recht fällt, sich nicht selbst
belasten zu müssen. Häufig dürfte dies dazu führen, dass eine umfassende
Nachversteuerung vereitelt wird.

Der hinterzogene Betrag ist selbstverständlich vollständig samt
Vollverzinsung nachzuzahlen, um die strafbefreiende Wirkung der
Selbstanzeige aufrechtzuerhalten.

Ist die Steuerhinterziehung bereits entdeckt, ist eine strafbefreiende
Selbstanzeige hingegen nicht mehr möglich. Die Selbstanzeige soll es dem
Steuerpflichtigen ermöglichen, sich aus autonomen Motiven heraus den
Behörden zu offenbaren, sie soll kein Mittel für ermittelte Steuersünder
sein, ihrer Strafe zu entgehen.

Im Interesse der Steuergerechtigkeit halte ich die heutige Regelung für
verantwortbar. Alternativen müssten dazu führen, dass sich das
Entdeckungsrisiko erheblich erhöht. Dies würde jedoch eine deutliche
Anhebung der Kontrolldichte und - damit verbunden - intensivere Eingriffe
des Staates in die Rechte der Bürger mit sich bringen. Einen solchen Weg
lehne ich strikt ab.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke