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Jan Mücke
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Frage von Angelika H. •

Frage an Jan Mücke von Angelika H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Mücke,

ich arbeite in einem Handwerksbetrieb und wir müssen seit Einführung des Hinzuverdienens für Arbeitslose vor vielen Jahren feststellen, dass immer mehr Arbeitslose auf Baustellen arbeiten. Offiziell werden 100/150 € Hinzuverdienst angegeben (ohne Kürzung des Arbeitslosenbezuges), in Wirklichkeit arbeiten diese Menschen viel mehr.
Es ist so, dass diese Menschen gern arbeiten möchten, eingestellt werden sie aber nicht, da sie für den Auftraggeber zu niedrigen Stundenlöhnen und ohne Verpflichtungen wie Kündigungsschutz arbeiten und eine willkommene Abfederung für größere Aufträge darstellen.
Einmalige Kontrollen des Zolls laufen ins Leere, da die Arbeitslosen zum Zeitpunkt der Kontrolle die "Genehmigung" des Hinzuverdienstes besitzen.
Wir sind der Meinung: Arbeitslose gehören nicht auf die Baustelle (bzw. andere Arbeitsstätten)!
Es entstand in den letzten Jahren eine unglaubliche Unterhöhlung der Arbeitsverhältnisse: Dumpinglöhne im Baunebengewerk, Minijobs, Arbeitslose und Praktikanten auf den Baustellen.
Mit Erschrecken hören wir daher die Ankündigung, die Hinzuverdienstgrenze für Arbeitslose zu erhöhen. Dies wird die Situation im Handwerk verschärfen!

Sehr geehrter Herr Mücke, wie stehen Sie persönlich zu dieser Problematik?

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hörner

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hörner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wer arbeitet muss am Ende mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet. Dieser Grundsatz darf nicht in Frage gestellt werden. Wenn sich Arbeit nicht mehr lohnt, ist das Gefüge des Sozialstaates ernsthaft gefährdet. Dies muss auch und gerade für Arbeitnehmer gelten, die die Möglichkeit nutzen, sich über einen Mini- oder Midi-Job für ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu qualifizieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Weg gerade für geringqualifizierte Arbeitnehmer eine echte Chance darstellt. Die Politik tut daher gut daran, entsprechende Anreize zu schaffen. Durch eine angemessene Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen wird die Attraktivität gering entlohnter Beschäftigungen deutlich erhöht.

Soweit Sie in Ihren Ausführungen darauf abstellen, dass häufig länger gearbeitet werde als angegeben, kann ich dies natürlich nicht für jeden Einzelfall widerlegen. Sollte der Beschäftigte dafür auch entsprechend entlohnt werden, würde dies jedoch einen strafrechtlich relevanten Betrug darstellen, der zu verfolgen und zu ahnden wäre. Ein solches Verhalten würde nicht nur die Sozialkassen, sondern die gesamte Gesellschaft düpieren, die durch ihre individuellen Leistungen und Steuerzahlungen den Sozialstaat tragen. Die Tatsache, dass Einzelne staatliche Leistungen auf strafbare Art und Weise für sich nutzbar machen, darf jedoch nicht zur Konsequenz haben, dass diese Leistungen insgesamt in Frage gestellt werden. Gleiches gilt für Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Empfängern von Arbeitslosengeld.

Ihren Hinweis darauf, dass vielfach niedrigere Stundenlöhne gezahlt werden, kann ich nicht nachvollziehen. Das Bauhauptgewebe wurde in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufgenommen. Es gilt ein branchenspezifischer Mindestlohn. Dieser findet ebenso Anwendung auf Mini- und Midi-Jobs. Niedrigere Löhne wären daher rechtswidrig. Das Vorenthalten des Mindestlohns würde gemäß § 23 AEntG eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Vor diesem Hintergrund halte ich es für sachgerechter, die Kontrolldichte zu erhöhen statt vielen Arbeitswilligen durch gesetzgeberische Maßnahmen die Chance auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu verbauen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke