Isabel Mackensen-Geis
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SPD
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Frage von Sabine M. •

Sehr geehrte Frau Mackensen-Geis, warum wird für eine 24-Stunden-Pflege kein entlastungsbeitrag in Höhe von 125 € monatlich gezahlt?

Mein pflegebedürftiger Vater benötigt eine 24 Stunden Pflege. Diese leistet auch die haushaltsnahen Dienste. Da sie von einem nicht zertifizierten Anbieter kommt erhalten wir 545 € im Monat, die Kosten belaufen sich auf 3.100. Ich kann nicht verstehen warum der Entlastungsbeitrag von der Barmer nicht zusätzlich übernommen wird. Vielleicht können Sie mir eine Erklärung liefern. Mit freundlichen Grüßen Sabine M.

Isabel Mackensen-Geis
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage rund um den Entlastungsbeitrag in der Pflege an mich gewendet haben.

Grundsätzlich gesprochen, ist die Verwendung des Entlastungsbeitrags für eine 24-Stunden-Pflege möglich, jedoch an die Zulassung des Anbieters geknüpft. Diese Bedingung, die im Übrigen auch für andere Leistungen im Rahmen des Entlastungsbeitrags gilt, wurde hinzugenommen, um etwaigem Missbrauch vorzubeugen.

Allerdings ist das Pflegesystem mit den verschiedenen Kostenstellen und Möglichkeiten von Kostenübernahmen zu komplex, um Ihre Anfrage rein mit diesem kurzen Satz zu beantworten. Gerne würde ich mich Ihrem Problem weitergehend annehmen, benötige hierzu aber noch weitere Informationen über Ihre persönliche Situation. Aufgrund des Schutzes Ihrer persönlichen Daten würde ich Sie jedoch bitten, mir Ihre Telefonnummer per E-Mail unter isabel.mackensen-geis@bundestag.de zukommen zu lassen. Dann kann ich Sie kontaktieren und wir können uns dazu austauschen. Wenn wir weiter über die Plattform Abgeordnetenwatch kommunizieren, sind all Ihre Daten öffentlich einsehbar, auch etwaige Informationen über den Pflegezustand Ihres Vater etc.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Isabel Mackensen-Geis

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