Frage an Ingrid Nestle von Rüdiger P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nestle,
ist es zutreffend, dass die Opposition bezüglich der neuen Hartz IV Regelungen keine Verfassungsbeschwerde einlegen will und keine umfassende Offenlegung der Regelsatzberechnung fordern wird um damit im Gegenzug der Regierungskoalition ein Entgegenkommen im Rahmen der Mindestlöhne und der Angebote für Kinder abzuringen?
Sehr geehrter Herr Petter,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Ingrid Nestle am 30. September 2010.
Eine Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ist erst möglich, wenn das Gesetz in der gültigen Fassung vorliegt. Nicht nur unserer Fraktion, sondern auch viele Sachverständige haben erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Entwurfs geübt.
Dieser Entwurf hat bislang aber nicht alle Gremien passiert, insbesondere noch nicht die Verhandlungen im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss.
Wir werden anhand des endgültigen Gesetzes prüfen, ob eine Verfassungsbeschwerde sinnvoll und aussichtsreich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Nestle