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Frage von Jocelyne L. •

Frage an Inge Howe von Jocelyne L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

2012 richtete eine Gruppe von Tierschützern Bürgeranfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes an LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Versuche an Primaten an der Uni Bochum, um die notwendige Transparenz über diese seit Jahrzehnten stark umstrittene Versuche herbeizuführen und um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung dieser Versuche zu kontrollieren.

Die Tierschützer beriefen sich auf ein öffentliches Interesse von höherer Bedeutung (Verfassungsrelevanz des Tierschutzes als Staatsziel seit 2002), sowie auf § 258 StGB wegen einem dringenden Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung dieser Versuche. Dieser Verdacht hat sich auch durch die Antworte der Behörde bestätigt: Strafanzeige wurde erstattet und eine Petition beim Landtag NRW wurde eingereicht, die aktuell noch geprüft wird, um die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft zu erzwingen (Pet. Nr. I.3/16-P-2013-04842-00).

Die Tierschützer klagten auf Rückerstattung der von der Behörde in dieser Angelegenheit erhobenen Gebühren, da sie die im Gebührengesetz NRW § 6 für Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse vorgesehene Gebührenbefreiung beanspruchten.

Am 7.2.14 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein verwirrendes Urteil gefällt und eine Klage der Tierschützer abgewiesen, siehe Volltext des Urteils 26 K 2277/13 bei dejure.org:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Düsseldorf&Datum=2014-02-07&Aktenzeichen=26%20K%202277/13

Ein öffentliches Interesse und eine Gebührenbefreiung wurden vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass nicht die Bürger subjektiv beurteilen dürfen, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, sondern es einzig im Ermessen der Behörde gehöre, die hier ein öffentliches Interesse abgelehnt hatte. Damit ist das Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich ausgehebelt!

Was können die Bürger tun, um den Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes im Land NRW respektieren zu lassen?

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Antwort ausstehend von Inge Howe
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