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Ingbert Liebing
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Frage von Heinz B. •

Frage an Ingbert Liebing von Heinz B. bezüglich Senioren

warum werden die Westrenten nur um 0,25% angehoben, jedoch die Beamtenpensionen um 2,4% ? Dadurch werden die Pensionäre wesentlich besser gestellt . Dies empfinden wir als große Ungerechtigkeit und das werden wir bis zur Bundestagswahl garantiert nicht vergessen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauer,

die von Ihnen aufgeworfene Frage des Vergleichs von Rentenempfängern und den Pensionären ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Zum einen ist das Versorgungsniveau unter den Ruhestandsbeamten der einzelnen Bundesländer, der Kommunen sowie den Versorgungsempfängern des Bundes durchaus sehr unterschiedlich, was auch auf die unterschiedliche Erwerbsbiographien und Qualifikationen im öffentlichen Dienst der verschiedenen Gebietskörperschaften zurückzuführen ist. Der Bund ist hierbei nur für die Versorgung der Ruhestandsbeamten des Bundes regelungsbefugt. Für die Pensionäre des Landes Schleswig-Holstein ist das Land zuständig. Vielleicht haben Sie die Debatte über die von der Landesregierung geplanten Nullrunden für Beamten und Pensionäre gelesen.

Im Grundsatz ist ein direkter Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung sowie ihrer jeweiligen Anpassungssätze nur bedingt möglich. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um zwei verschiedene Alterssicherungssysteme, die auf jahrzehntelangen Traditionen beruhen und unterschiedlichen Entwicklungen unterworfen waren. Bei kurzfristigen Betrachtungen wird zudem häufig verschwiegen, dass die Versorgungsbezüge seit 1958 um das Sechsfache, die Renten jedoch im selben Zeitraum um mehr als das Zehnfache gestiegen sind.

Während die gesetzliche Rente die Funktion einer Regelsicherung erfüllt (erste Säule der Altersvorsorge), die oftmals von einer betrieblichen Altersrente als Zusatzsicherung ergänzt wird (zweite Säule), bildet die Beamtenversorgung bei der Altersversorgung sowohl die erste als auch die zweite Säule der Altersvorsorge ab (Regel- und Zusatzsicherung).

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und die Versorgungsbezüge der Bundesbeamten sind dynamisch. Während die Renten jährlich per Verordnung auf der Grundlage der Veränderung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter angepasst werden, erfolgt die Anpassung der Versorgungsbezüge in Abhängigkeit von Besoldungserhöhungen, die sich wiederum an den Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst des Bundes orientieren - oftmals allerdings auch darunter liegen.

Nur wenn die Dienstbezüge erhöht oder vermindert werden, hat eine entsprechende Anpassung der Versorgungsbezüge zu erfolgen. Während Kürzungen der Renten aufgrund einer Schutzklausel ausgeschlossen sind, ermöglicht die Anpassung der Versorgungsbezüge durch Bundes- oder Landesgesetze hingegen Kürzungen in Reaktion auf die aktuelle Haushaltslage; so beispielsweise geschehen durch Kürzungen von Sonderzahlungen auf Bundesebene in den Jahren 2005 und 2006. Seit 2004 hat es für die Beamten des Bundes und damit auch für die Pensionäre fünf Nullrunden bzw. Bezügekürzungen gegeben. In Schleswig-Holstein hatte die Große Koalition 2006 den Beamten und Pensionären das Weihnachtsgeld gestrichen, was einer realen Einkommenskürzung gleich kam. Diese Streichung gilt bis heute.

Ich habe großes Verständnis dafür, dass eine Rentenerhöhung von 0,25% als ungerecht und viel zu gering angesehen wird. Für die Erhöhung in dieser Größe gibt es jedoch einen entscheidenden Grund: Die eigentlich mögliche Rentenerhöhung gemessen an der Steigerung der Arbeitnehmereinkommen hätte 1,5% betragen. Allerdings hatten wir im Jahr 2009, als eigentlich eine reale Rentenkürzung notwendig gewesen wäre, weil auch die Arbeitnehmereinkommen in der damaligen Wirtschaftskrise sanken, die Rentengarantie beschlossen. Statt Kürzungen erfolgte eine Nullrunde, aber es wurde zugleich beschlossen, dass dieser Verzicht auf notwendige Kürzungen in späteren Jahren mit möglichen Erhöhungen verrechnet wird - als Beitrag zur Generationengerechtigkeit, weil es die jüngere Generation Ihrer Kinder und Enkel ist, die die Rente der heutigen Rentner bezahlt.

Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie von Interesse sind, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB

Platz der Republik 1
D - 11011 Berlin