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Frage von Wilfried M. •

Frage an Ina Lenke von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Lenke,

Im § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSig) werden u.a. Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) für Privatpiloten gefordert. In § 17 des gleichen Gesetzes ist geregelt, daß es einer vom Bundesrat bestätigten Durchführungsverordnung bedarf. Diese gibt es derzeit nicht; Herr Schily hat dennoch die Regierungspräsidien angewiesen, sofort mit der ZÜP zu beginnen.
Das führt zu einer völlig unübersichtlichen Situation, da keiner weiß, was geprüft werden soll, was es kosten sollund dergleichen.
Werden Sie mit Falle eines Wahlsiegs von Schwarz-Gelb diesen Rechtsbruch stoppen und werden Sie sich dafür einsetzen, daß Piloten von Kleinflugzeugen von dieser Pflicht zur ZÜP ausgenommen werden?
Alle deutschen Piloten mit Wohnsitz in Deutschland müßen sich einer ZÜP unterziehen, die sie ertmal selbst beantragen und dann auch noch bezahlen sollen!!! Die Untersuchung ist auch nicht einmalig sondern soll periodisch wiederholt werden. Zu bemerken ist, daß von deutschen Privatpiloten noch nie ein terroristischer Anschlag geplant oder ausgeführt wurde. Sind Sie der Meinung, daß ein solcher Globalverdacht angemessen ist?
Ein Terrorist, der einen Anschlag plant, würde sich durch kein Gesetz oder Verbot von seinem Tun abbringen lassen, genausowenig wie Sie mit Halteverbotsschildern vor einer Bank Banküberfälle verhindern können.

Mit freundlichen Grüßen erwarte ich Ihre Antwort.

Wilfried Müller

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